Vogelgrippe Prävention
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Wo melde ich einen Ansteckungsverdacht in Dortmund?
Veterinäramt: 0231-5022329
Hier der Link zum Video, welches die Verbreitung zu simulieren versucht, bei einem ungehinderten Ausbruch:
mms://stream1.orf.at/oe1/science/nature04017-s2.wmv
Quelle: University of Chicago Press
Hir der Link zur Studie "Virulence May Determine the Necessary Duration and Dosage of Oseltamivir Treatment for Highly Pathogenic A/Vietnam/1203/04 Influenza Virus in Mice"
http://dx.doi.org/10.1086/432008
Wie schütze ich mich vor Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) und der Vogelgrippe (influenza A H5N1)
Informationen faus der Schweiz findet man hier:
http://www.bag.admin.ch/infekt/d/sars.htm
SARS Hotline (Schweiz)
Telefon ++41 (0)31 322 88 04
Hier Infos vom Auswärtigen Bundesamt:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/vogelgrippe_html
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http://www.rki.de/cln_006/nn_513182/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/FAQ__17.html
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Hier der Link zum Pandemieplan des auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/laenderinfos/pandemieplan.pdf
Unbedingt downloaden und durchlesen!
Hier die heute downgeloadete Version - bitte aber immer die aktuellste runterladen:
1
Influenza Pandemieplan
- Ausland -
des
Auswärtigen Amts
Gesundheitsdienst (Referat 106)
Stand 10.08.2005
2
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeiner Teil
Einleitung 4
Influenza (Grippe) 5
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, avian influenza) 5
Definition einer Epidemie 6
Definition einer Influenzapandemie 6
Phaseneinteilung der WHO 8
II. Planung, Organisation und Management
1) Planung und Maßnahmen des Auswärtigen Amts vor einer Pandemie
Phase 1-5
Krisenreaktionszentrum 11
Gesundheitsdienst 12
Auslandsvertretung 14
Regionalarzt/Regionalärztin 15
2) Maßnahmen des Auswärtigen Amts während einer Pandemie
Phase 6
Krisenreaktionszentrum 16
Gesundheitsdienst 17
Auslandsvertretung 19
Regionalarzt/Regionalärztin 21
III. Empfehlungen und Maßnahmen
1) Allgemeine Empfehlungen und vorbeugende Maßnahmen
Influenzaimpfung 22
Pneumokokkenimpfung 22
Umgang mit Lebensmitteln bei endemischer Vogelgrippe (Geflügelpest) 23
2) Spezifische Verhaltensempfehlungen und Maßnahmen
Expositionsschutz (Vorbeugung gegen Weiterverbreitung der Influenza) 24
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes 25
Messung der Körpertemperatur 25
Vorgehen bzw. Maßnahmen bei Verdacht auf Erkrankung 26
durch pandemische Influenzaviren
1) Auftreten einer Erkrankung
2) Vorläufige Bestätigung eines Verdachtsfalls von (aviärer) Influenza
3
3) Weitere Maßnahmen
4) Behandlung von Kranken bzw. Prophylaxe von Kontaktpersonen mit
Influenzamedikamenten
3) Empfehlungen und Maßnahmen für deutsche Auslandsgemeinden
Empfehlungen für Auslandsdeutsche 28
Empfehlungen für Deutsche Auslandsschulen / deutsche Einrichtungen 28
Versand von Probenmaterial 28
Hospitalisierung vor Ort 28
Repatriierung aus medizinischen Gründen 29
Rücktransport Verstorbener 29
IV. Anhang 30
1) Informationsblatt des Gesundheitsdienstes zur Influenza
2) Informationsblatt des Gesundheitsdienstes zur Aviären Influenza
3) Ausstattungsliste des Gesundheitsdienstes für die Auslandsvertretungen zu
Verbrauchsmaterial und Medikamenten für den Fall einer Influenza Pandemie
4) RKI Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
Influenza
5) RKI Falldefinition Influenzavirus A/H5N1 (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)
6) RKI Flussdiagramm – Vorgehen bei Verdacht auf Vogelgrippe
7) RKI Empfehlungen für das Management von Personen mit Verdacht auf
Vogelgrippe - Influenza A/H5N1
8) RKI – Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte
9) BFR Geflügelpest – Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel?
10) INFOSAN Highly Pathogenic Avian Influenza H5N1 outbreaks in poultry and in
humans: Food Safety implications
11) WHO Advice for people living in areas affected by bird flu or avian influenza
12) Auszug aus dem IfSG – Infektionsschutzgesetz § 28 - § 30
13) Medikamentenbeschreibung "Tamiflu". Rote Liste online 03-2005
14) RKI Neue Bestimmungen zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe
15) Unverzügliche Mitteilung einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion mit
Influenza A/H5(N1) (Vogelgrippe)
V. Internetadressen wichtiger Institutionen 32
VI. Literaturquellen 33
4
Einleitung
Im vergangenen Jahrhundert kam es 1918, 1957 und 1968 zu Ausbrüchen und zur weltweiten
Ausbreitung (Pandemie) der Influenza (Grippe), die zu vielen Millionen Todesopfern führte.
Experten befürchten, dass Ähnliches auch in näherer Zukunft wieder geschehen könnte.
Bestärkt wird diese Sorge durch die massive Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe,
aviäre Influenza) in Asien, die 1997 und 2004/2005 auch zu Erkrankungen beim Menschen
führte. Sollte das Vogelgrippevirus sich besser an den Menschen anpassen, könnte es leicht zu
einer erneuten weltweiten Ausbreitung dieser neuen Influenzaform mit all ihren Folgen
kommen.
Das Robert Koch-Institut Berlin (RKI) veröffentlichte im Januar 2005 den ersten und zweiten
und im April 2005 den dritten Teil des Nationalen Influenzapandemieplans, der die Grundlage
für das Vorgehen und Handeln im Falle eines massiven Grippeausbruchs in der
Bundesrepublik darstellt.
Für im Ausland lebende Deutsche gibt es bisher nichts Vergleichbares, obwohl sie
möglicherweise früher von einem neuen Grippeausbruch betroffen sind als die Einwohner der
Bundesrepublik. Aus diesem Grund hat der Gesundheitsdienst (Referat 106) in Abstimmung
mit dem Krisenreaktionszentrum (Referat 040) des Auswärtigen Amts die folgenden
Empfehlungen und Richtlinien für den Fall eines weltweiten Grippeausbruchs für die
Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes ausgearbeitet.
Ziel des Influenza Pandemieplanes – Ausland ist, durch entsprechende Vorsorge
• die Auswirkungen einer Pandemie auf die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes an
den Auslandsvertretungen und auf Deutsche im Ausland durch entsprechende
Vorsorge so gering wie möglich zu halten
• die Funktionsfähigkeit der Auslandsvertretungen während einer Pandemie durch
vorbeugende Maßnahmen aufrecht zu erhalten
Der Influenza Pandemieplan – Ausland ergänzt bereits vorhandene Krisenpläne des
Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen bezüglich der Gefahr Influenza.
Die (aviäre) Influenza - Situation verändert sich ständig. Entsprechend muss auch dieser
Pandemieplan laufend angepasst werden.
5
Influenza (Grippe)
Influenza ist eine Virusinfektion, die sowohl den Menschen als auch Tiere befallen kann.
Beim Menschen wird sie von Influenza A-, B- oder C-Viren verursacht. Von den 15
Unterarten (sog. H-Subtypen) des Influenza A Virus rufen jedoch hauptsächlich die Subtypen
H1, H2 und H3 eine Erkrankung beim Menschen hervor. Die Übertragung geschieht durch
feinste Tröpfchen der Atemluft (Aerosole) beim Sprechen, Husten und Niesen. Die
Ansteckungsfähigkeit ist hoch. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 3 Tagen kommt es zu
plötzlichem hohen Fieber mit Schüttelfrost, Kopf- Hals- und Gliederschmerzen und
trockenem Husten. Der Verlauf kann durch Lungenentzündung (Pneumonie),
Herzmuskelentzündung (Myokarditis) und Gehirnentzündungen (Enzephalitis) und
zusätzliche bakterielle Infektionen kompliziert sein. Allerdings sind auch symptomarme
Infektionen möglich. Besonders gefährdet sind, neben älteren Menschen und Kindern,
Personen mit chronischen Krankheiten. Bei der Pandemie von 1918 waren im Gegensatz dazu
viele Tote unter jüngeren Erwachsenen zu beklagen.
Das Influenzavirus vermehrt sich in den Schleimhautzellen der Atemwege. Bereits innerhalb
24 Stunden und vor Beginn von Symptomen beginnt die infizierte Person Viren über die
Atemwege auszuscheiden und kann damit andere Personen anstecken. Die
Ansteckungsfähigkeit erreicht nach 24 – 72 Stunden ihren Höhepunkt. Normalerweise ist bei
Erwachsenen nach insgesamt 5 bis 10 Tagen keine Virusausscheidung mehr nachweisbar.
Jüngere Kinder können jedoch noch über mehrere Wochen Influenzaviren ausscheiden.
Mit bestimmten antiviralen Medikamenten (Amantadin, Rimantadin, Oseltamivir, Zanamivir)
ist eine Behandlung möglich, wobei die Substanzen jedoch eine unterschiedliche Wirksamkeit
und einen unterschiedlichen Stellenwert bei den verschiedenen Virustypen besitzen.
Die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Influenza ist die Impfung. Sie muss auf Grund des
sich ständig verändernden Virus jährlich mit einem neuen Impfstoff wiederholt werden.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, avian influenza)
Die Vogelgrippe ist eine Influenza A Infektion. Alle fünfzehn Influenza A Subtypen können
Vögel infizieren, wobei die als "Geflügelpest" bekannten schweren Ausbrüche durch die mit
H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht werden. Die Viren kommen bei Zugvögeln
häufig vor, insbesondere bei Enten, die davon aber nicht oder nur geringfügig erkranken.
Geflügel wie Hühner und Puten hingegen sind sehr anfällig für die Erkrankung.
Auch bestimmte Säugetiere, z.B. Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen und der Mensch
können sich mit diesen Influenza-Viren infizieren und daran erkranken. Eine Übertragung
6
vom Tier auf den Menschen ist bisher selten, aber bei engem Kontakt zu infizierten Tieren
möglich.
Seit 2003 breitet sich die Vogelgrippe mit kurzer Unterbrechung unter Geflügel in Asien aus.
Das Virus ist vor allem im Kot infizierten Geflügels konzentriert. Die Übertragung auf den
Menschen findet vermutlich hauptsächlich durch Inhalation virushaltiger Staubteilchen bzw.
durch Tierkontakt bei mangelnder Händehygiene statt. Im ersten Quartal 2004 und seit
Anfang August 2004 traten in Nordthailand, Vietnam und Kambodscha einzelne
Erkrankungen beim Menschen auf. Die Erkrankung verläuft ähnlich wie eine schwere Grippe
mit Fieber, Kopf- und Halsschmerzen, Gliederbeschwerden und Lungenentzündung. Neueste
Untersuchungen lassen vermuten, dass das Symptomenspektrum jedoch möglicherweise noch
breiter ist als bisher angenommen und daher die wahre Zahl der Erkrankungen unterschätzt
wird. Die Übertragung der Infektion von Mensch zu Mensch wurde bisher nur in einzelnen
Ausnahmefällen vermutet. Bei den bekannt gewordenen Erkrankungsfällen ist die
Sterblichkeit bei den Patienten bemerkenswert hoch. Man geht aber davon aus, dass nach
Anpassung des Virus an den Menschen es zu einer Verringerung der Sterblichkeit kommen
wird.
Von den gegen Influenzaviren wirkenden Medikamenten sind nach bisherigen
Untersuchungen nur die so genannten 'Neuraminidaseinhibitoren' Oseltamivir und Zanamivir
gegen das aktuelle Vogelgrippevirus H5N1 wirksam.
Während für die saisonale, den Menschen befallende Influenza die Wirksamkeit von
Oseltamivir und Zanamivir bei Influenzakranken nachgewiesen wurde, liegen für die beim
Menschen noch neue Vogelgrippe H5N1 keine ausreichenden klinischen Erfahrungen vor. In-
Vitro-Studien und Tierversuche mit im Jahr 2004 zirkulierenden H5N1 Viren zeigten jedoch
eine Wirksamkeit von Oseltamivir und Zanamivir.
Epidemiologische Informationen zur Wirkung der erst nach der letzten Pandemie
entwickelten Neuraminidasehemmer bei pandemischen Viren (s.u.) können noch nicht
existieren. Experten gehen jedoch von deren Wirksamkeit bei neuen pandemischen Viren aus,
die wahrscheinlich aus dem Vogelgrippevirus hervorgehen werden.
Der Impfstoff zur Vorbeugung der menschlichen Influenza ist nicht gegen Vogelgrippe
wirksam. An einem neuen, gegen Vogelgrippe wirksamen Impfstoff für den Menschen wird
intensiv gearbeitet.
7
Definition einer „Epidemie“
Unter einer Epidemie versteht man eine erhebliche, zeitlich begrenzte Zunahme einer
Erkrankung möglicherweise auch über die bisherigen geographischen Grenzen des
Vorkommens hinaus.
Definition einer „Influenzapandemie“
Eine sich weltweit ausbreitende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.
Influenzaviren verändern sich stetig (so genannter ‚Antigendrift’). Es besteht zudem die
Möglichkeit, dass eine gleichzeitige Infektion mit Vogel- und menschlichen Influenza A
Viren im Menschen oder im Schwein zu einer Mischung (so genanntes Reassortment’) und
drastischen Veränderung des Erbmaterials der Viren (so genannter ‚Antigenshift’) führt.
Dieser Vorgang könnte zur Folge haben, dass die Körperabwehr des Menschen nicht auf den
neuen Erreger vorbereitet ist und es wesentlich häufiger zu schweren Erkrankungen mit hoher
Sterblichkeit kommt, wie es im vergangenen Jahrhundert wiederholt der Fall war. Ist das
Virus auch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar, besteht die Gefahr einer weltweiten
Ausbreitung und damit einer Pandemie.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO unterteilt die Zeit vor einer Pandemie in mehrere
Phasen (s.u.).
8
Phaseneinteilung der WHO
Die WHO unterscheidet in ihrem neuen Pandemieplan zwischen sechs Phasen, die
verschiedenen pandemischen Perioden zugeordnet sind (Literatur 3). Für jede Phase wurde
von der WHO eine allgemeine Zielsetzung für den öffentlichen Gesundheitsbereich
formuliert.
INTERPANDEMISCHE PERIODE
Phase 1
Kein Nachweis neuer Influenzavirus-Subtypen beim Menschen. Ein Subtyp, der zu einem
früheren Zeitpunkt Infektionen beim Menschen verursacht hatte, zirkuliert möglicherweise
bei Tieren. Das Risiko1menschlicher Infektionen wird niedrig eingestuft.
Ziel in der Pandemiestrategie:
Die Vorbereitungen auf eine Influenza-Pandemie sollten global, regional, national und auf
subnationaler Ebene vorangetrieben werden.
Phase 2
Kein Nachweis neuer Influenza-Subtypen bei Menschen. Zirkulierende Influenzaviren bei
Tieren stellen ein erhebliches Risiko1 für Erkrankungen beim Menschen dar.
Ziel in der Pandemiestrategie:
Das Risiko einer Übertragung auf Menschen sollte minimiert werden; mögliche
Übertragungen sollten schnell aufgedeckt und gemeldet werden.
PANDEMISCHE WARNPERIODE
Phase 3
Menschliche Infektion(en) mit einem neuen Subtyp, aber keine Ausbreitung von Mensch zu
Mensch oder nur in extrem seltenen Fällen bei engem Kontakt. 2
1 Die Unterscheidung zwischen Phase 1 und Phase 2 basiert auf dem Risiko menschlicher Infektionen oder
Erkrankungen durch beim Tier zirkulierende Subtypen/Stämme. Verschiedene Faktoren und deren relative
Bedeutung gehen entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand in die Unterscheidung ein. Dies kann
folgende Faktoren umfassen: Die Pathogenität beim Tier und beim Menschen; das Auftreten bei Haus- oder
Nutztieren oder nur bei Wildtieren; ob das Virus enzoonotisch oder epizoonotisch, lokalisiert oder weit verbreitet
auftritt; Informationen aus der Analyse des viralen Genoms und/oder weitere wissenschaftliche Informationen.
2 Die Unterscheidung zwischen Phase 3, Phase 4 und Phase 5 basiert auf der Einschätzung des
Pandemierisikos. Verschiedene Faktoren und ihre relative Bedeutung entsprechend des wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes können hierbei berücksichtigt werden. Dies kann folgende Faktoren umfassen:
Übertragungsrate; geographische Lokalisation und Ausbreitung; Schwere der Erkrankungen; der Nachweis von
9
Ziel in der Pandemiestrategie:
Eine schnelle Charakterisierung neuer Virus-Subtypen wie auch der frühe Nachweis, die
Meldung und Reaktion auf weitere Fälle sollten sichergestellt sein.
Phase 4
Kleine(s) Cluster mit begrenzter Übertragung von Mensch zu Mensch. Die räumliche
Ausbreitung ist noch sehr begrenzt, so dass von einer unvollständigen Anpassung des Virus
an den Menschen ausgegangen werden kann. 2
Ziel in der Pandemiestrategie:
Das neue Virus sollte innerhalb eines umschriebenen Herdes eingedämmt werden, oder seine
Ausbreitung sollte verzögert werden, um Zeit für vorbereitende Maßnahmen einschließlich
der Entwicklung von Impfstoffen zu gewinnen.
Phase 5
Große(s) Cluster, die Ausbreitung von Mensch zu Mensch ist jedoch weiter lokalisiert; es
muss davon ausgegangen werden, dass das Virus besser an den Menschen angepasst ist,
(möglicherweise) jedoch nicht optimal übertragbar ist (erhebliches Risiko einer Pandemie2)
Ziel in der Pandemiestrategie:
Die Bemühungen, die Verbreitung des Virus einzudämmen oder zu verlangsamen sollten
maximiert werden, um eine Pandemie möglichst zu verhindern bzw. um Zeit für
vorbereitende Maßnahmen zu gewinnen
PANDEMIE
Phase 6
Pandemische Phase:
Zunehmende und anhaltende Übertragung in der Allgemeinbevölkerung.
In Phase 6 wird weiter unterschieden, ob
1) ein Land noch nicht betroffen ist,
2) ein Land betroffen ist oder enge Handels- oder Reisebeziehungen mit einem
betroffenen Land hat,
3) die Aktivität zurückgegangen ist, oder es sich um
4) eine zweite Pandemiewelle handelt.
Genen humaner Subtypen/Stämme (wenn das Virus von einem aviären Stamm stammt); andere Informationen
aus der Analyse des viralen Genoms und/oder weitere wissenschaftliche Informationen.
10
Ziel in der Pandemiestrategie:
Minimierung der Auswirkungen der Pandemie.
POSTPANDEMISCHE PHASE
Entspricht der interpandemischen Periode
11
II. Planung, Organisation und Management
1) Planung und Maßnahmen des Auswärtigen Amts vor einer
Pandemie
Das Krisenreaktionszentrum
1) Phase 1-3
• überprüft in Zusammenarbeit mit den inhaltlich zuständigen Länderreferaten
regelmäßig die Reisehinweise
• fordert bei Bedarf den Gesundheitsdienst zur Stellungnahme zur aktuellen
epidemiologischen Situation auf
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Krisenstab unter Einschluss eines Vertreters des Gesundheitsdienstes
• führt abhängig von der Lage regelmäßig Krisenstabssitzungen durch
• lädt bei Bedarf das BMGS und Robert Koch-Institut zu Krisenstabssitzungen ein
• stimmt sich gegebenenfalls mit EU-Partnern ab
12
Der Gesundheitsdienst
1) Phase 1-3
• baut sein weltweit bestehendes, medizinisches Informationsnetz (Vertrauensärzte,
Ärzte international tätiger Organisationen und Unternehmen etc.) mit Unterstützung
der Regionalärzte und Auslandsvertretungen im Ausland aus
• informiert sich laufend über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle, die
Regionalärzte und die Vertrauensärzte über die epidemiologische Situation und wertet
sie kontinuierlich aus
• informiert das Krisenreaktionszentrum über wichtige, neue epidemiologische
Entwicklungen der Influenza - Situation
• aktualisiert federführend in Zusammenarbeit mit den Länderreferaten und dem
Krisenreaktionszentrum die medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts
• pflegt den Kontakt und berät sich bei Bedarf
o mit dem Robert Koch-Institut
o mit den Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
• gleicht die Angaben der Auslandsvertretung über Vertrauensärzte, örtliche
Gesundheitsbehörden und Kliniken mit den im Gesundheitsdienst vorhandenen Daten
ab
• empfiehlt dem Krisenreaktionszentrum eine Grundausstattung von medizinischen Geund
Verbrauchsgütern und Medikamenten für die Auslandsvertretungen, beschafft sie
und veranlasst die Versendung (Festlegung der Auslandsvertretungen und Zeitpunkt in
Absprache mit den Regionalärzten und dem Krisenreaktionszentrum)
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Krisenstab innerhalb des Gesundheitsdienstes unter Leitung des Leiters /
der Leiterin oder des Stellvertreters / der Stellvertreterin und benennt die Mitglieder
dem Krisenreaktionszentrum und den Regionalärzten
• benennt einen Vertreter, der regelmäßig an den Krisenstabssitzungen des
Krisenreaktionszentrums teilnimmt
13
• tauscht regelmäßig Informationen zur Influenza Situation aus
o mit den Regionalärzten
o mit dem Robert-Koch-Institut Berlin
o mit Betriebsärzten weltweit tätiger deutscher Unternehmen und Organisationen
o mit Ärzten von Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
für Dienstorte außerhalb der Betreuung von Regionalärzten
• sendet in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum einen Arzt / eine Ärztin an die
Vertretungen in gefährdeten Ländern (sofern Erkrankungen noch regional begrenzt)
o dieser berät die Leitung der Vertretung zur aktuellen Influenza – Situation
o informiert die Angehörigen der Vertretung über die aktuelle Lage
o überprüft aus medizinischer Sicht die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen
o berät die Vertretung zu Maßnahmen und Management bei Auftreten von
Influenza - Verdachtsfällen
o erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
o nimmt Kontakt auf bzw. besucht
den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
die im Bedarfsfalle zu nutzenden Kliniken
die für den Fall einer Pandemie zuständige örtlichen
Gesundheitsbehörde
vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und
Vertreter europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
o steht bei Bedarf für eine Informationsveranstaltung für die deutsche Gemeinde
zu Verfügung
In der Folge werden die von den Auslandsvertretungen und von Regionalarzt / Regionalärztin
zu treffenden Maßnahmen für die verschiedenen Pandemiephasen dargestellt.
Nachdem für eine Pandemie zunächst ein regionaler Ursprung zu erwarten ist, besteht
die Möglichkeit, dass in einem zuerst betroffenen Land bereits Maßnahmen
entsprechend Abschnitt II.2 (Phase 6) getroffen werden müssen, auch wenn die Phase
"Pandemie" noch nicht erreicht und von der WHO noch nicht deklariert wurde.
14
Die Auslandsvertretung
1) Phase 1-3
• benennt dem Gesundheitsdienst und dem Krisenreaktionszentrum
– wenn vorhanden in Absprache mit dem Regionalarzt / der Regionalärztin
o einen Vertrauensarzt / eine Vertrauensärztin
o die im Bedarfsfalle zu nutzende Kliniken
o die für den Fall einer Pandemie zuständige örtliche Gesundheitsbehörde
• identifiziert örtliche Einrichtungen und Händler von medizinischen Verbrauchsgütern
für den Fall einer notwendigen Versorgung vor Ort
• lagert und überprüft in regelmäßigen Abständen den Bestand und die Verfallsdaten der
vom Gesundheitsdienst für den Fall einer Pandemie zur Verfügung gestellten
medizinischen Verbrauchsgüter und Medikamente (siehe Anhang)
• informiert über die Vorsorgemaßnahmen des Auswärtigen Amts im Hinblick auf eine
• mögliche Pandemie
o die Vertreter der örtlichen deutschen Gemeinde
o die Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
o vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und Vertreter
europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
• unterstützt den Gesundheitsdienst beim Ausbau seines medizinischen
Informationsnetzes (z.B. mit der Lieferung erforderlicher Daten)
• nutzt für Informationstexte medizinischen Inhalts die entsprechenden
Informationsblätter und Texte des Gesundheitsdienstes
• informiert über ihre Internetseite über wichtige Fragen und eventuelle Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Influenza Situation vor Ort
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Pandemie – Krisenstab, der von der Leitung der Auslandsvertretung
geführt wird. Ihm gehören neben weiteren Beschäftigten ein ärztlicher Berater
(vorzugsweise Regionalarzt oder ein Arzt des Gesundheitsdienstes, ansonsten ein Arzt
/ eine Ärztin einer deutschen NGO oder der Vertrauensarzt) an. Die Vertretung meldet
die Mitglieder des Krisenstabes an das Krisenreaktionszentrum. Dabei ist darauf zu
achten, dass die Stabsfunktionen klar zugeteilt werden.
15
Der Regionalarzt / Die Regionalärztin
Phase 1-3
• unterstützt den Gesundheitsdienst beim Ausbau seines medizinischen
Informationsnetzes
• überprüft die Angaben der Auslandsvertretung bezüglich Vertrauensarzt/ärztin, zu
nutzende Kliniken, zuständige örtliche Gesundheitsbehörde und klärt bei Bedenken
dies direkt mit der jeweiligen Auslandsvertretung
• überprüft die Angaben während seiner routinemäßigen Dienstreisen an den Dienstort
• pflegt den Kontakt und berät sich bei Bedarf mit nationalen und internationalen
Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO, Institut Pasteur)
Phase 4 und 5
• reist in Absprache mit dem Gesundheitsdienst an die Vertretungen in gefährdeten
Ländern
• berät die Leitung der Vertretung zur aktuellen Influenza – Situation
• informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung die Angehörigen der
Vertretung über die aktuelle Lage
• überprüft aus medizinischer Sicht die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen
• berät die Vertretung zu Maßnahmen und Management bei Auftreten von Influenza -
Verdachtsfällen
• erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
• nimmt Kontakt auf bzw. besucht
o den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
o die im Bedarfsfalle zu nutzenden Kliniken
o die für den Fall einer Pandemie zuständige örtlichen Gesundheitsbehörde
o vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und Vertreter
europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
• steht auf Initiative des Leiters für eine Informationsveranstaltung für die deutsche
Gemeinde u. Vertreter deutscher Industrieunternehmen zur Verfügung
16
2) Maßnahmen des Auswärtigen Amts während einer
Pandemie (Phase 6)
Das Krisenreaktionszentrum
• führt regelmäßig Krisenstabssitzungen durch, evtl. unter Beteiligung des BMGS und
des Robert Koch-Instituts
• empfiehlt in Absprache mit Gesundheitsdienst, BMGS und Robert Koch- Institut und
in Absprache mit der betroffenen Auslandsvertretung
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Flugbeschränkungen
• informiert in Absprache mit dem Pressereferat die Auslandsvertretungen,
Regionalärzte und den Gesundheitsdienst über aktuelle Sprachregelungen
• spricht Sprachregelungen medizinischen Inhalts für das Ausland mit dem
Gesundheitsdienst ab
17
Der Gesundheitsdienst
für Dienstorte außerhalb der Betreuung von Regionalärzten
bei regionaler Begrenzung der Epidemie,
sofern es die epidemiologische Situation noch zulässt
• sendet in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum einen Arzt / eine Ärztin an die
Vertretungen in gefährdeten Ländern
o dieser berät den Leiter / die Leiterin der Vertretung
o nimmt an Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes der Vertretung teil
o berät die Vertretung zu den medizinischen Aspekten von
Schutzmassnahmen allgemein
Schließung deutscher Auslandsschulen
Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
Reduktion von Botschaftspersonal
Einschränkung des Publikumsverkehrs
Absonderungsmaßnahmen
Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
Repatriierung von Kranken
Flugbeschränkungen
o übernimmt die Leitung der medizinischen Organisation an der Vertretung
o erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
o informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung über die aktuelle
medizinische Lage
die Angehörigen der Vertretung
die deutsche Gemeinde
Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
• dokumentiert
o anonym oder mit Einverständnis auch namentlich die Zahl der Verdachtsfälle
und nachgewiesenen Erkrankungen durch pandemische Influenzaviren bei
Angehörigen der deutschen Gemeinde
o namentlich die Verdachtsfälle und die nachgewiesenen Erkrankungen durch
pandemische Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen
18
wenn es die epidemiologische Situation nicht mehr zulässt
• führt regelmäßig Sitzungen des eigenen internen Krisenstabes durch
• nimmt regelmäßig (Leiter oder Stellvertreter) an den Sitzungen des
Krisenreaktionszentrums zur Influenza - Situation teil
• berät das Krisenreaktionszentrum zu den medizinischen Aspekten von
o Schutzmaßnahmen allgemein
o Schließung deutscher Auslandsschulen
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Absonderungsmaßnahmen
o Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
o Repatriierung von Kranken
o Flugbeschränkungen
• tauscht regelmäßig Informationen zur Influenza Situation aus
o mit den Regionalärzten
o mit dem Robert Koch-Institut Berlin
o mit Betriebsärzten weltweit tätiger deutscher Unternehmen und Organisationen
o mit Ärzten von Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
• ist federführend bei der Abfassung von Informationstexten medizinischen Inhalts für
das Ausland
• leitet Anfragen der Medien zur aktuellen Lage an den Pressesprecher des Auswärtigen
Amts weiter
• beschafft und versendet einen neu entwickelten Pandemie-Influenzaimpfstoff, sobald
verfügbar, mit dem notwendigen Impfmaterial an die Auslandsvertretungen, sofern die
Beschaffung in dem jeweiligen Land nicht möglich oder ratsam ist
19
Die Auslandsvertretung
• führt regelmäßige Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes durch
• informiert das Krisenreaktionszentrum, den Regionalarzt / die Regionalärztin und den
Gesundheitsdienst in regelmäßigen Berichten über
o die aktuelle Influenza – Situation vor Ort
o den aktuellen Stand der getroffenen Vorbeugemaßnahmen an der Vertretung
o weitere Nachforschungen, Untersuchungen und ihre Ergebnisse, die sie in
Absprache mit dem Gesundheitsdienst und dem Krisenreaktionszentrum
veranlasst hat
o die von den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffenen Maßnahmen
o die ihrer Ansicht nach notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des
Ausbruchs vor Ort
o den Bedarf der Vertretung an medizinischen Verbrauchsgütern und
Medikamenten
• meldet dem Krisenreaktionszentrum anonym oder mit Einverständnis auch namentlich
die Zahl der Verdachtsfälle und nachgewiesenen Erkrankungen durch pandemische
Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen und Angehörigen der deutschen Gemeinde
• meldet dem Gesundheitsdienst und dem Regionalarzt / der Regionalärztin
o anonym oder mit Einverständnis auch namentlich die Zahl der Verdachtsfälle
und nachgewiesene Erkrankungen durch pandemische Influenzaviren bei
Angehörigen der deutschen Gemeinde
o namentlich die Verdachtsfälle und die nachgewiesenen Erkrankungen durch
pandemische Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen
• informiert sich bei Vertretern der deutschen Gemeinde über die aktuelle Situation aus
Sicht der Angehörigen der deutschen Gemeinde
• informiert seinerseits Vertreter der deutschen Gemeinde über
o über die pandemische Gesamtsituation
o die aktuelle Influenza Situation vor Ort
o die zu beachtenden Vorsichtsmassnahmen
o die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen des Auswärtigen Amts und
der Auslandsvertretung
• berät sich mit den Auslandsvertretungen anderer EU – Staaten über die getroffenen
oder beabsichtigten Maßnahmen
• informiert sich bei vor Ort vertretenen europäischen und internationalen Gesundheitsorganisationen
über deren Kenntnisstand und deren Empfehlungen
• informiert vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten über die
getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen
20
• spricht Sprachregelungen medizinischen Inhalts mit dem Gesundheitsdienst und dem
Krisenreaktionszentrum ab
• nutzt für Informationstexte medizinischen Inhalts die entsprechenden
Informationsblätter und Texte des Gesundheitsdienstes
• informiert über ihre Internetseite ständig aktualisiert über die laufende Entwicklung
• organisiert mit Hilfe des Vertrauensarztes / der Vertrauensärztin oder evtl. anderer
Ärzte die Impfung von Botschaftsangehörigen mit einem entwickelten Influenza-
Impfstoff, sobald er verfügbar ist
• informiert unter Beteiligung des Krisenreaktionszentrums und des
Gesundheitsdienstes die zuständigen Stellen in Deutschland (z.B. RKI) über die
Influenza Situation am Ort
21
Der Regionalarzt / Die Regionalärztin
bei regionaler Begrenzung der Epidemie,
sofern es die epidemiologische Situation noch zulässt
• reist, in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum und dem Gesundheitsdienst an
die betroffene(n) Auslandsvertretung(en)
• berät den Leiter der Vertretung
• nimmt an Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes der Vertretung teil
• berät die Vertretung zu den medizinischen Aspekten von
o Schutzmassnahmen allgemein
o Schließung deutscher Auslandsschulen
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Absonderungsmaßnahmen
o Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
o Repatriierung von Kranken
o Flugbeschränkungen
• übernimmt die Leitung der medizinischen Organisation an der Vertretung
• erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
• informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung über die aktuelle medizinische
Lage
o die Angehörigen der Vertretung
o die deutsche Gemeinde
o Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
• leitet Anfragen der Medien zur aktuellen Lage an den Pressesprecher der
Auslandsvertretung bzw. des Auswärtigen Amts weiter
22
III. Empfehlungen und Maßnahmen
Die in diesem Kapitel unter dem Punkt 1) aufgeführten Empfehlungen betreffen in erster
Linie die Zeit der Interpandemischen Periode, die unter Punkt 2) genannten den Zeitraum der
Pandemischen Warnperiode und der Pandemie.
1) Allgemeine Empfehlungen und vorbeugende Maßnahmen
Influenzaimpfung
In der Bundesrepublik sind gegenwärtig verschiedene Influenzaimpfstoffe im Handel, die
Teile inaktivierter, gespaltener Influenzaviren (sog. Spaltimpfstoffe) oder bestimmte
Virusproteinen (sog. Subunit-Impfstoffe) enthalten. Sie werden intramuskulär (üblicherweise
in den Oberarm) geimpft. Wegen des sich stetig ändernden Auftretens der Influenzaviren in
Art und Häufigkeit muss der Impfstoff jährlich in seiner Zusammensetzung angepasst werden.
Die Influenzaimpfstoffe zur Vorbeugung der menschlichen Grippe schützen nicht vor aviärer
Influenza bzw. vor einem neuen Pandemie Virus.
Die Influenzaimpfung ist jedoch zu empfehlen, insbesondere für Bedienstete und ihre
Familienangehörigen in Regionen mit zirkulierenden Vogelgrippeviren,
• um eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren
und dadurch die Entwicklung eines neuen, potentiell pandemischen Virus zu
verhindern
• um eine herkömmliche Influenza als Ursache von Fieber und Anlass zu unnötiger
Sorge weitgehend zu verhindern
• um eine herkömmliche Grippeerkrankung zu vermeiden, die bei Aufenthalt in der
Region oder bei Rückkehr nach Europa fälschlich für eine pandemische Influenza
gehalten werden und zu seuchenhygienischen Maßnahmen (z.B. Absonderung)
führen könnte.
Die Influenzaimpfung wird jährlich allen Mitarbeitern des Auswärtigen Amts, den entsandten
Mitarbeitern der Auslandsvertretungen, ihren Familienangehörigen und den Ortskräften
kostenfrei angeboten.
Pneumokokkenimpfung
Während einer Influenzapandemie ist mit einem erheblich vermehrten Auftreten von
zusätzlichen bakteriellen Infektionen bei Influenzakranken zu rechnen, insbesondere mit
Lungenentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden. Dies bedeutet
ein zusätzliches Erkrankungs– und Sterblichkeitsrisiko.
23
Für bestimmte Risikogruppen wird bereits sei längerem die Impfung mit einem
Pneumokokkenimpfstoff unabhängig vom Auftreten der Influenza empfohlen. Hierzu
gehören:
• alle Personen über 60 Jahren
• Patienten mit verschiedenen Erkrankungen, die die Körperabwehr beeinträchtigen
• Patienten mit chronischen Grunderkrankungen
• Patienten vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven
Behandlung
• Frühgeborene
• Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen oder neurologischen Krankheiten
Die Pneumokokkenimpfung ist daher im Hinblick auf eine eventuelle Influenzapandemie für
die genannten Gruppen nochmals besonders zu betonen. Möglicherweise wird die
Empfehlung in Zukunft erweitert, wie es schon in anderen Ländern der Fall ist.
Umgang mit Lebensmitteln bei endemischer Vogelgrippe (Geflügelpest)
Zu Einzelheiten über die aviäre Influenza wird auf das entsprechende Informationsblatt des
Gesundheitsdienstes verwiesen (2). Das aviäre Influenzavirus wird durch Temperaturen beim
Kochen von 70°C und darüber abgetötet. Bei Aufenthalt in einer von der Vogelgrippe
betroffenen Region sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu empfehlen:
Verzicht auf
• den Besuch von Vogelmärkten
• das Halten eines Ziervogels
• den Genuss von Geflügelfleisch und Hühnereiern
Falls auf Geflügelfleisch oder Ei nicht verzichtet wird, sollten folgende Zubereitungsregeln
beachtet werden:
• Gericht nicht mit rohem oder weich gekochtem, sondern nur hart gekochtem Ei
zubereiten
• Zubereitung von rohem Geflügelfleisch auf anderer Arbeitsplatte und mit anderem
Messer als für andere Gerichte
• Zubereitung anderer Speisen erst nach gründlichem Händewaschen mit Seife
• Die Temperatur im Fleisch durch Braten oder Kochen muss mindestens 70°C
erreichen (kein rosafarbenes Fleisch!)
• Nach Zubereitung des rohen Fleisches gründliches Händewaschen, Reinigen des
Messers und der Arbeitsoberfläche mit Wasser und Spülmittel
• Tieffrieren tötet das Virus nicht ab.
Ergänzende Informationen können den entsprechenden Informationsblättern im Anhang (10,
11) entnommen werden.
24
2) Spezifische Verhaltensempfehlungen und Maßnahmen
Die Epidemiologie der Influenza des vergangenen Jahrhunderts und die Entwicklung der
Aviären Influenza der vergangenen zwei Jahre legen zwei Vermutungen nahe:
1) Das nächste pandemische Influenza Virus entwickelt sich aus oder enthält Teile des
gegenwärtigen aviären Influenzavirus H5N1
2) Die nächste Pandemie nimmt ihren Ursprung in (Südost-) Asien
Die im Anhang aufgeführten Empfehlungen und Richtlinien zur Influenza und Aviären
Influenza des Robert Koch-Instituts wurden für die Bundesrepublik konzipiert. Sie werden
sich daher nicht immer auf eine Ausbruchssituation im Ausland übertragen lassen. Sie können
jedoch als Leitlinien für eine analoge Anwendung dienen.
Die Ansteckungsfähigkeit von Influenza-infizierten Personen beginnt bereits vor dem
Auftreten der ersten Symptome (s.o.). Treten in der Anfangsphase einer Pandemie
Influenzaerkrankungen noch einzeln oder in begrenzten Ausbrüchen auf, sind
Absonderungsmaßnahmen von Kranken oder Ansteckungsverdächtigen daher noch sinnvoll.
Ist die Pandemie voll im Gange, stehen die medikamentöse Behandlung der Kranken bzw. die
Prophylaxe der Kontaktpersonen und die Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte
auf das Notwendigste an allererster Stelle.
Expositionsschutz (Vorbeugung gegen Weiterverbreitung der Influenza)
Folgende Vorbeugemaßnahmen sollten während eines Grippeausbruchs beachtet werden:
• kein Händegeben, Anhusten oder Anniesen
• Vermeidung von körperlichem Kontakt
• Verwendung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern
• häufiges Lüften der Räume
• gründliches Händewaschen nach
o Personenkontakten
o Benutzung von Sanitäreinrichtungen
o vor Nahrungsaufnahme
• Meiden von Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Märkten,
Kaufhäusern, Restaurants, Kinos, Diskotheken
• kein enger Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen
• (Selbst-)Absonderung von Influenza-Kranken oder Krankheitsverdächtigen zu Hause
• eventuell Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit (s.u.)
Um Menschenansammlungen so weit wie möglich zu vermeiden, wird es u.a. notwendig sein,
frühzeitig einen ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln und Dingen des täglichen Lebens
anzulegen.
25
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Spezielle Atemschutzmasken sind Bestandteil der Schutzkleidung bei der Versorgung von
Kranken, die an hoch ansteckenden Infektionskrankheiten leiden. Atemschutzmasken
verlieren ihre Filterwirkung, wenn sie feucht werden oder mit Partikeln verstopfen. Sie
müssen dann gewechselt werden (nach ca. 2 – 3 Stunden).
Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes kann möglicherweise einen gewissen
individuellen Schutz bieten. Entsprechende Untersuchungen, die dies belegen, fehlen jedoch
bisher. Ob im Falle einer Pandemie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der
Öffentlichkeit, wie während der SARS – Epidemie zu sehen, das Infektionsrisiko senkt, ist
daher unklar. Eine solche Maßnahme darf nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl und
damit zur Vernachlässigung anderer wichtiger Verhaltensregeln (s.o.) verleiten. Dünne
Papiermasken sind nach ca. 20 Minuten durchfeuchtet und verlieren ihre Wirksamkeit. An
ihre sichere Entsorgung muss gedacht werden.
Messung der Körpertemperatur
Die Wirksamkeit der Behandlung mit Influenzamedikamenten ist an ein enges Zeitfenster
gebunden (s.u.). Zur Objektivierung subjektiver Beschwerden - und damit als
Entscheidungshilfe für eine Behandlung - stellt die Kontrolle der Körpertemperatur eine
wichtige Maßnahme dar, insbesondere, wenn Kontakt zu einem Influenza-Kranken oder
Influenza-Verdächtigen bestanden hat. Die telefonische Auskunft an einen Arzt, man glaube
Fieber zu haben, ist von wenig Nutzen. Die Temperaturangabe ist wichtig. Die bevorzugte
Methode sollte dabei die Messung mit elektronischen Thermometern im Mund oder im Ohr
sein.
26
Vorgehen bzw. Maßnahmen bei Auftreten eines Verdachtsfalles auf Erkrankung durch
pandemische Influenzaviren
1) Auftreten einer Erkrankung
Erkrankt ein(e) Bedienste(r) oder Familienangehöriger mit den Symptomen
Fieber > 38°C
akuter Krankheitsbeginn
und mindestens eines der beiden folgenden Symptome
Husten
Atemnot
ist folgendes zu beachten:
• Der Kranke bleibt zuhause
• Er informiert die Vertretung
• Er kontaktiert den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin zwecks Untersuchung und
Behandlung
Bei geringerem Krankheitsgefühl bzw. Symptomen kontaktiert der Kranke zunächst den
Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin und bleibt im Zweifelsfall zu Hause.
Die Auslandsvertretung stellt dem Vertrauensarzt / der Vertrauensärztin vom
Gesundheitsdienst zugesandte Influenza – Schnelltests zur Verfügung.
2) Vorläufige Bestätigung eines Verdachtsfalls von (aviärer) Influenza
Wird der Verdachtsfall vom Vertrauensarzt / von der Vertrauensärztin durch einen
Influenzaschnelltest vorläufig bestätigt, müssen folgende Maßnahmen beachtet werden:
• Isolierung des Kranken in einem Raum, vorzugsweise mit direktem Zugang zur
Toilette und Dusche/Bad
• Beschränkung der Personen mit direktem Kontakt zum Kranken
• Schutzmassnahmen der Kontaktpersonen mit Masken, Schutzkittel, Handschuhen
und Augenschutz
• Entscheidung des Vertrauensarztes / der Vertrauensärztin bzgl. Behandlung des
Patienten bzw. Prophylaxe der Kontaktpersonen mit Influenzamedikamenten
• keine Besuche außer durch den Arzt
• Hygienemaßnahmen, insbesondere auch bzgl. Abfallbeseitigung
• Benachrichtigung des Regionalarztes / der Regionalärztin und des
Gesundheitsdienstes durch den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
• Information der Botschaftsangehörigen über Maßnahmen zur Verhinderung
weiterer Erkrankungen durch den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin bzw. den
Regionalarzt / die Regionalärztin Gesundheitsdienst
Bestätigt der Influenzaschnelltest die Verdachtdiagnose nicht, schließt dies eine Influenza
noch nicht sicher aus. Der untersuchende Arzt entscheidet daher über das weitere Vorgehen.
27
Einzelheiten und weitere Maßnahmen erfolgen entsprechend den Richtlinien und
Empfehlungen des RKI und der WHO im Anhang (4, 5, 6, 7, 8, insbesondere Definition eines
Verdachtsfalles, Hygienemaßnahmen, Management von Verdachtsfällen).
Der Vertrauensarzt / Die Vertrauensärztin veranlasst die Durchführung von
Influenzabestätigungstests, sofern dies vor Ort möglich ist.
3) Weitere Maßnahmen
Der Vertrauensarzt / Die Vertrauensärztin entscheidet über weitere Behandlungsmaßnahmen
wie z.B. Einweisung des Kranken in ein Krankenhaus. Während einer Pandemie sollte die
Behandlung jedoch solange wie möglich zu Hause durchgeführt werden. Eine Repatriierung
ist normalerweise aus seuchenhygienischen Gründen nicht anzustreben. Sie darf in jedem Fall
nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsdienst und nach Genehmigung durch die
zuständige deutsche Gesundheitsbehörde veranlasst werden. Das örtlich zuständige
Gesundheitsamt sollte informiert werden.
4) Behandlung von Kranken bzw. Prophylaxe von Kontaktpersonen mit
Influenzamedikamenten
Gegenwärtig gibt es mehrere Medikamente, die gegen Influenzaviren wirksam sind (siehe
auch S. 6). Zur Behandlung müssen sie innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der ersten
Krankheits-Symptome eingesetzt werden, um den Verlauf der Erkrankung noch wirksam zu
beeinflussen. Einige davon können auch zur Prophylaxe bei Kontaktpersonen von Kranken
eingesetzt werden, um den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern oder, falls sie doch
ausbricht, den Verlauf abzumildern.
Auf Grund unterschiedlicher Wirksamkeit, Anwendungsart und Zulassung der Medikamente
bzw. Resistenzverhaltens der verschiedenen Influenza – Subtypen, geben Experten derzeit
dem Neuraminidasehemmer Oseltamivir (TamifluR) den Vorzug.
Für den Fall einer Erkrankung durch pandemische Influenzaviren kann gegenwärtig
nur die Behandlung des Kranken für 5 Tage und die so genannte Postexpositionsprophylaxe
der Kontaktpersonen für 7 Tage empfohlen werden. Die Entscheidung trifft der behandelnde
Arzt. Genaue Dosierungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen sind der Medikamenten-
Information zu entnehmen (13).
Unter bestimmten Umständen kommt während eines Ausbruchs mit pandemischen
Influenzaviren eine Langzeitprophylaxe gesunder Personen mit Neuraminidasehemmern für 6
bis 8 Wochen in Betracht. Eine Empfehlung zur Langzeitprophylaxe würde jedoch erst nach
Erörterung der Influenza Situation durch den Gesundheitsdienst mit Experten des Robert
Koch-Instituts ausgesprochen werden.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sind dem Gesundheitsdienst namentlich
zu melden.
28
3) Empfehlungen und Maßnahmen für deutsche
Auslandsgemeinden
Empfehlungen für Auslandsdeutsche
Entsprechend der aktuellen epidemiologischen Lage empfiehlt der Krisenstab der
Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit Vertretern der deutschen Gemeinde und deutscher
Wirtschaftsunternehmen Verhaltensmaßregeln. Grundlagen bilden hierfür die Empfehlungen
des Gesundheitsdienstes, des Robert Koch-Institutes und der WHO. Die Vorgaben der
örtlichen Gesundheitsbehörden sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Ausreiseempfehlung für (gesunde) deutsche Staatsangehörige wird von der
Auslandsvertretung nur in Absprache mit dem Krisenstab des Krisenreaktionszentrums
ausgesprochen.
Empfehlungen für Deutsche Auslandsschulen / deutsche Einrichtungen
Der Krisenstab der Auslandsvertretung berät den Träger der deutschen Auslandsschulen
bezüglich Einschränkung der Unterrichtstätigkeit. Zur Verminderung der Ansteckungsgefahr
sollte die Möglichkeit von Fernunterricht (z.B. durch Internet) oder die Vorverlegung von
Ferien in Betracht gezogen werden. Als Entscheidungshilfen können die Paragraphen 28 bis
30 des Infektionsschutzgesetzes dienen (siehe Anhang 12).
Analoge Empfehlungen ergehen in Abstimmung mit der Auslandsvertretung an die Zentralen
und Zweigstellen entsendender deutscher Einrichtungen.
Versand von Probenmaterial
Grundsätzlich sollte Probenmaterial von Kranken zum sicheren Nachweis einer Erkrankung
an Influenza/Aviärer Influenza vor Ort untersucht werden. Bei fehlender
Untersuchungsmöglichkeit kann der Versand von Probenmaterial (Rachenabstriche,
Nasenabstriche, Nasenspülflüssigkeit, Serum) an das Referenzlabor in Berlin erwogen
werden. Dies geschieht jedoch nur nach Absprache mit und Genehmigung durch den
Gesundheitsdienst. Die Probenentnahme wird vom Vertrauensarzt / von der Vertrauensärztin
durchgeführt. Der Versand z.B. zur Durchführung von Bestätigungstests muss entsprechend
den Richtlinien des RKI durchgeführt werden (s. Anhang 14.; www.rki.de).
Hospitalisierung vor Ort
Während einer Pandemie muss mit einer vollkommenen Überlastung der
Gesundheitseinrichtungen gerechnet werden. Es ist daher sinnvoll, den Kranken so lange
irgendwie möglich zu Hause zu behandeln. Dies gilt umso mehr, wenn der medizinische
Versorgungsstandard in dem jeweiligen Land nicht dem europäischen entspricht und man nur
eine fragliche Verbesserung der Behandlung im Krankenhaus erwarten kann. Die
Entscheidung hierzu muss jedoch der behandelnde Arzt treffen.
29
Repatriierung aus medizinischen Gründen
Die Repatriierung eines an Influenza erkrankten deutschen Staatsangehörigen kann nur
stattfinden, wenn dies seuchenhygienisch vertretbar ist. Die Heimschaffung aus einem Land
mit Influenza kann nicht wünschenswert sein, wenn in Deutschland die Influenza noch nicht
ausgebrochen ist. Es muss daher die Genehmigung der zuständigen deutschen
Gesundheitsbehörde vorliegen. Der Transport muss entsprechend den Richtlinien des RKI
durchgeführt werden.
Rücktransport Verstorbener
Grundsätzlich sollte die Kremation eines an Influenza Verstorbenen vor Ort stattfinden. Eine
Rückführung des Verstorbenen ist nur nach Genehmigung sowohl der örtlichen wie auch der
zuständigen deutschen Gesundheitsbehörde möglich. Sie muss entsprechend den
einschlägigen Richtlinien durchgeführt werden.
1) Informationsblatt zur Influenza
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
2) Informationsblatt zur Aviären Influenza
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
3) Ausstattungsliste des Gesundheitsdienstes für die Auslandsvertretungen zu
Verbrauchsmaterial und Medikamenten für den Fall einer Influenza Pandemie
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
4) Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
Influenza
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_387378/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf.html
5) Falldefinition Influenzavirus A/H5(N1) (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Falldefi
nition.html
6) Flussdiagramm – Vorgehen bei Verdacht auf Vogelgrippe
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Flussdi
agramm,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flussdiagramm
7) Empfehlungen für das Management von Personen mit Verdacht auf
Vogelgrippe - Influenza A/H5N1
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfe
hlungen.html
8) RKI – Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_387378/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratg
eber__neu/Ratgeber__Mbl__Influenza.html
9) Geflügelpest – Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel?
Bundesinstitut für Risikobewertung BFR
http://www.bfr.bund.de/cd/674
10) Highly Pathogenic Avian Influenza H5N1 outbreaks in poultry and in
humans: Food Safety implications
International Food Safety Authorities Network INFOSAN
http://www.who.int/foodsafety/micro/avian/en/
11) Advice for people living in areas affected by bird flu or avian influenza
World Health Organization WHO
http://www.wpro.who.int/avian_flu/docs/advice.asp
12) Auszug aus dem IfSG – Infektionsschutzgesetz
5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 28 Schutzmaßnahmen, § 29 Beobachtung, § 30 Quarantäne
http://www.rki.de/cln_011/nn_225668/sid_F678438E892027AA26E1419A7DDE84B
F/DE/Content/Infekt/IfSG/Gesetze/gesetze__inhalt.html__nnn=true
13) Medikamentenbeschreibung "Tamiflu". Rote Liste online 03-2005
http://www.rote-liste.de/Online
14) Neue Bestimmungen zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe:
Regelung der ADR, IATA-DGR und der Deutschen Post ab 1.1.05
Epidemiologisches Bulletin Nr. 4, 2005, Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_006/nn_335538/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2005/chro
nologische__Tabelle__gesamt.html
15) Unverzügliche Mitteilung einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion
mit Influenza A/H5(N1) (Vogelgrippe)
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Mitteil
ung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Mitteilung
32
V. Internetadressen wichtiger Institutionen
Über folgende Internetadressen besteht die Möglichkeit, aktuelle Informationen
Empfehlungen und die aktuell gültigen Richtlinien zur Influenza und Aviären Influenza
einzusehen und herunter zu laden:
Robert Koch-Institut RKI Berlin
http://www.rki.de/
Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
http://influenza.rki.de/
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Influenzapandemieplan
http://www.rki.de/cln_006/nn_225576/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/FAQ.html
Weltgesundheitsorganisation WHO
http://www.who.int/en/
WHO-Fact Sheet Influenza
http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs211/en/
Informationen der WHO zur Avian Influenza
http://www.wpro.who.int/avian/
Centers for Disease Control and Prevention CDC
http://www.cdc.gov/
Informationen des CDC zur Influenza
http://www.cdc.gov/flu/
Informationen des CDC zur Avian Influenza
http://www.cdc.gov/flu/avian/
FluNet - Global Influenza Surveillance Network (WHO)
http://www.who.int/csr/disease/influenza/surveillance/en/
EISS - European Influenza Surveillance Scheme
http://www.eiss.org/index.cgi
33
VI. Literaturquellen
1) Nationaler Influenzapandemieplan
Teil 1 Gemeinsame Empfehlungen des Bundes und der Länder,
Teil 2 Analysen und Konzepte für Deutschland. Ein Bericht der Expertengruppe Influenza-
Pandemieplanung am RKI, Januar 2005
Teil 3 Aktionsplan von Bund und Ländern, April 2005
2) WHO Influenza Pandemic Plan
The Role of WHO and Guidelines for National and Regional Planning. Geneva, Switzerland,
April 1999
3) WHO Global Influenza Preparedness Plan
The role of WHO and recommendations for national measures before and during pandemics.
WHO 2005.
4) Management und Kontrolle einer Influenzapandemie
Fock R. et al. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 2001, 44:969-980
5) Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit
Verdacht auf Influenza (Stand Dezember 2003)
6) WHO Influenza pandemic preparedness checklist. WHO 2005
7) WHO interim guidelines on clinical management of humans infected by influenza
A(H5N1), February 2004.
8) Mandell, Douglas and Bennett's Principle and Practice of Infectious Diseases ( 2 Volume
Set). Gerald L. Mandell, John E. Bennett, Raphael Dolin. 5th Ed. June 15, 2000. Churchill
Livingstone
9) Nicholson KG et al. Influenza. Lancet 362:1733-45, 2003
10) Ungchusak K. et al. Probable Person-to-Person Transmission of Avian Influenza
A(H5N1), N Engl J Med 352:333-340, 2005
11) de Jong MD. Brief Report: Fatal Avian Influenza A (H5N1) in a Child Presenting with
Diarrhea Followed by Coma. N Engl J Med 352:686-691, 2005
34
12) Gubareva L. Influenza virus neuraminidase inhibitors, Lancet 355: 827-835, 2000
13) Longini IM et al. Containing pandemic influenza with antiviral agents. Am J Epid 159:
623-633, 2004
14) Kiso M. Resistant influenza A viruses in children treated with oseltamivir: descriptive
study. Lancet 364: 759-765, 2004
15) File TM. Community-acquired pneumonia. Lancet 362:1991-2001, 2003
16) McIntosh K. Current Concepts: Community-Acquired Pneumonia in Children
N Engl J Med 346:429-437, 2002
Wo melde ich einen Ansteckungsverdacht in Dortmund?
Veterinäramt: 0231-5022329
Hier der Link zum Video, welches die Verbreitung zu simulieren versucht, bei einem ungehinderten Ausbruch:
mms://stream1.orf.at/oe1/science/nature04017-s2.wmv
Quelle: University of Chicago Press
Hir der Link zur Studie "Virulence May Determine the Necessary Duration and Dosage of Oseltamivir Treatment for Highly Pathogenic A/Vietnam/1203/04 Influenza Virus in Mice"
http://dx.doi.org/10.1086/432008
Wie schütze ich mich vor Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) und der Vogelgrippe (influenza A H5N1)
Informationen faus der Schweiz findet man hier:
http://www.bag.admin.ch/infekt/d/sars.htm
SARS Hotline (Schweiz)
Telefon ++41 (0)31 322 88 04
Hier Infos vom Auswärtigen Bundesamt:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/vogelgrippe_html
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http://www.rki.de/cln_006/nn_513182/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/FAQ__17.html
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Hier der Link zum Pandemieplan des auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/laenderinfos/pandemieplan.pdf
Unbedingt downloaden und durchlesen!
Hier die heute downgeloadete Version - bitte aber immer die aktuellste runterladen:
1
Influenza Pandemieplan
- Ausland -
des
Auswärtigen Amts
Gesundheitsdienst (Referat 106)
Stand 10.08.2005
2
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeiner Teil
Einleitung 4
Influenza (Grippe) 5
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, avian influenza) 5
Definition einer Epidemie 6
Definition einer Influenzapandemie 6
Phaseneinteilung der WHO 8
II. Planung, Organisation und Management
1) Planung und Maßnahmen des Auswärtigen Amts vor einer Pandemie
Phase 1-5
Krisenreaktionszentrum 11
Gesundheitsdienst 12
Auslandsvertretung 14
Regionalarzt/Regionalärztin 15
2) Maßnahmen des Auswärtigen Amts während einer Pandemie
Phase 6
Krisenreaktionszentrum 16
Gesundheitsdienst 17
Auslandsvertretung 19
Regionalarzt/Regionalärztin 21
III. Empfehlungen und Maßnahmen
1) Allgemeine Empfehlungen und vorbeugende Maßnahmen
Influenzaimpfung 22
Pneumokokkenimpfung 22
Umgang mit Lebensmitteln bei endemischer Vogelgrippe (Geflügelpest) 23
2) Spezifische Verhaltensempfehlungen und Maßnahmen
Expositionsschutz (Vorbeugung gegen Weiterverbreitung der Influenza) 24
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes 25
Messung der Körpertemperatur 25
Vorgehen bzw. Maßnahmen bei Verdacht auf Erkrankung 26
durch pandemische Influenzaviren
1) Auftreten einer Erkrankung
2) Vorläufige Bestätigung eines Verdachtsfalls von (aviärer) Influenza
3
3) Weitere Maßnahmen
4) Behandlung von Kranken bzw. Prophylaxe von Kontaktpersonen mit
Influenzamedikamenten
3) Empfehlungen und Maßnahmen für deutsche Auslandsgemeinden
Empfehlungen für Auslandsdeutsche 28
Empfehlungen für Deutsche Auslandsschulen / deutsche Einrichtungen 28
Versand von Probenmaterial 28
Hospitalisierung vor Ort 28
Repatriierung aus medizinischen Gründen 29
Rücktransport Verstorbener 29
IV. Anhang 30
1) Informationsblatt des Gesundheitsdienstes zur Influenza
2) Informationsblatt des Gesundheitsdienstes zur Aviären Influenza
3) Ausstattungsliste des Gesundheitsdienstes für die Auslandsvertretungen zu
Verbrauchsmaterial und Medikamenten für den Fall einer Influenza Pandemie
4) RKI Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
Influenza
5) RKI Falldefinition Influenzavirus A/H5N1 (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)
6) RKI Flussdiagramm – Vorgehen bei Verdacht auf Vogelgrippe
7) RKI Empfehlungen für das Management von Personen mit Verdacht auf
Vogelgrippe - Influenza A/H5N1
8) RKI – Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte
9) BFR Geflügelpest – Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel?
10) INFOSAN Highly Pathogenic Avian Influenza H5N1 outbreaks in poultry and in
humans: Food Safety implications
11) WHO Advice for people living in areas affected by bird flu or avian influenza
12) Auszug aus dem IfSG – Infektionsschutzgesetz § 28 - § 30
13) Medikamentenbeschreibung "Tamiflu". Rote Liste online 03-2005
14) RKI Neue Bestimmungen zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe
15) Unverzügliche Mitteilung einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion mit
Influenza A/H5(N1) (Vogelgrippe)
V. Internetadressen wichtiger Institutionen 32
VI. Literaturquellen 33
4
Einleitung
Im vergangenen Jahrhundert kam es 1918, 1957 und 1968 zu Ausbrüchen und zur weltweiten
Ausbreitung (Pandemie) der Influenza (Grippe), die zu vielen Millionen Todesopfern führte.
Experten befürchten, dass Ähnliches auch in näherer Zukunft wieder geschehen könnte.
Bestärkt wird diese Sorge durch die massive Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe,
aviäre Influenza) in Asien, die 1997 und 2004/2005 auch zu Erkrankungen beim Menschen
führte. Sollte das Vogelgrippevirus sich besser an den Menschen anpassen, könnte es leicht zu
einer erneuten weltweiten Ausbreitung dieser neuen Influenzaform mit all ihren Folgen
kommen.
Das Robert Koch-Institut Berlin (RKI) veröffentlichte im Januar 2005 den ersten und zweiten
und im April 2005 den dritten Teil des Nationalen Influenzapandemieplans, der die Grundlage
für das Vorgehen und Handeln im Falle eines massiven Grippeausbruchs in der
Bundesrepublik darstellt.
Für im Ausland lebende Deutsche gibt es bisher nichts Vergleichbares, obwohl sie
möglicherweise früher von einem neuen Grippeausbruch betroffen sind als die Einwohner der
Bundesrepublik. Aus diesem Grund hat der Gesundheitsdienst (Referat 106) in Abstimmung
mit dem Krisenreaktionszentrum (Referat 040) des Auswärtigen Amts die folgenden
Empfehlungen und Richtlinien für den Fall eines weltweiten Grippeausbruchs für die
Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes ausgearbeitet.
Ziel des Influenza Pandemieplanes – Ausland ist, durch entsprechende Vorsorge
• die Auswirkungen einer Pandemie auf die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes an
den Auslandsvertretungen und auf Deutsche im Ausland durch entsprechende
Vorsorge so gering wie möglich zu halten
• die Funktionsfähigkeit der Auslandsvertretungen während einer Pandemie durch
vorbeugende Maßnahmen aufrecht zu erhalten
Der Influenza Pandemieplan – Ausland ergänzt bereits vorhandene Krisenpläne des
Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen bezüglich der Gefahr Influenza.
Die (aviäre) Influenza - Situation verändert sich ständig. Entsprechend muss auch dieser
Pandemieplan laufend angepasst werden.
5
Influenza (Grippe)
Influenza ist eine Virusinfektion, die sowohl den Menschen als auch Tiere befallen kann.
Beim Menschen wird sie von Influenza A-, B- oder C-Viren verursacht. Von den 15
Unterarten (sog. H-Subtypen) des Influenza A Virus rufen jedoch hauptsächlich die Subtypen
H1, H2 und H3 eine Erkrankung beim Menschen hervor. Die Übertragung geschieht durch
feinste Tröpfchen der Atemluft (Aerosole) beim Sprechen, Husten und Niesen. Die
Ansteckungsfähigkeit ist hoch. Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 3 Tagen kommt es zu
plötzlichem hohen Fieber mit Schüttelfrost, Kopf- Hals- und Gliederschmerzen und
trockenem Husten. Der Verlauf kann durch Lungenentzündung (Pneumonie),
Herzmuskelentzündung (Myokarditis) und Gehirnentzündungen (Enzephalitis) und
zusätzliche bakterielle Infektionen kompliziert sein. Allerdings sind auch symptomarme
Infektionen möglich. Besonders gefährdet sind, neben älteren Menschen und Kindern,
Personen mit chronischen Krankheiten. Bei der Pandemie von 1918 waren im Gegensatz dazu
viele Tote unter jüngeren Erwachsenen zu beklagen.
Das Influenzavirus vermehrt sich in den Schleimhautzellen der Atemwege. Bereits innerhalb
24 Stunden und vor Beginn von Symptomen beginnt die infizierte Person Viren über die
Atemwege auszuscheiden und kann damit andere Personen anstecken. Die
Ansteckungsfähigkeit erreicht nach 24 – 72 Stunden ihren Höhepunkt. Normalerweise ist bei
Erwachsenen nach insgesamt 5 bis 10 Tagen keine Virusausscheidung mehr nachweisbar.
Jüngere Kinder können jedoch noch über mehrere Wochen Influenzaviren ausscheiden.
Mit bestimmten antiviralen Medikamenten (Amantadin, Rimantadin, Oseltamivir, Zanamivir)
ist eine Behandlung möglich, wobei die Substanzen jedoch eine unterschiedliche Wirksamkeit
und einen unterschiedlichen Stellenwert bei den verschiedenen Virustypen besitzen.
Die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Influenza ist die Impfung. Sie muss auf Grund des
sich ständig verändernden Virus jährlich mit einem neuen Impfstoff wiederholt werden.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, avian influenza)
Die Vogelgrippe ist eine Influenza A Infektion. Alle fünfzehn Influenza A Subtypen können
Vögel infizieren, wobei die als "Geflügelpest" bekannten schweren Ausbrüche durch die mit
H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht werden. Die Viren kommen bei Zugvögeln
häufig vor, insbesondere bei Enten, die davon aber nicht oder nur geringfügig erkranken.
Geflügel wie Hühner und Puten hingegen sind sehr anfällig für die Erkrankung.
Auch bestimmte Säugetiere, z.B. Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen und der Mensch
können sich mit diesen Influenza-Viren infizieren und daran erkranken. Eine Übertragung
6
vom Tier auf den Menschen ist bisher selten, aber bei engem Kontakt zu infizierten Tieren
möglich.
Seit 2003 breitet sich die Vogelgrippe mit kurzer Unterbrechung unter Geflügel in Asien aus.
Das Virus ist vor allem im Kot infizierten Geflügels konzentriert. Die Übertragung auf den
Menschen findet vermutlich hauptsächlich durch Inhalation virushaltiger Staubteilchen bzw.
durch Tierkontakt bei mangelnder Händehygiene statt. Im ersten Quartal 2004 und seit
Anfang August 2004 traten in Nordthailand, Vietnam und Kambodscha einzelne
Erkrankungen beim Menschen auf. Die Erkrankung verläuft ähnlich wie eine schwere Grippe
mit Fieber, Kopf- und Halsschmerzen, Gliederbeschwerden und Lungenentzündung. Neueste
Untersuchungen lassen vermuten, dass das Symptomenspektrum jedoch möglicherweise noch
breiter ist als bisher angenommen und daher die wahre Zahl der Erkrankungen unterschätzt
wird. Die Übertragung der Infektion von Mensch zu Mensch wurde bisher nur in einzelnen
Ausnahmefällen vermutet. Bei den bekannt gewordenen Erkrankungsfällen ist die
Sterblichkeit bei den Patienten bemerkenswert hoch. Man geht aber davon aus, dass nach
Anpassung des Virus an den Menschen es zu einer Verringerung der Sterblichkeit kommen
wird.
Von den gegen Influenzaviren wirkenden Medikamenten sind nach bisherigen
Untersuchungen nur die so genannten 'Neuraminidaseinhibitoren' Oseltamivir und Zanamivir
gegen das aktuelle Vogelgrippevirus H5N1 wirksam.
Während für die saisonale, den Menschen befallende Influenza die Wirksamkeit von
Oseltamivir und Zanamivir bei Influenzakranken nachgewiesen wurde, liegen für die beim
Menschen noch neue Vogelgrippe H5N1 keine ausreichenden klinischen Erfahrungen vor. In-
Vitro-Studien und Tierversuche mit im Jahr 2004 zirkulierenden H5N1 Viren zeigten jedoch
eine Wirksamkeit von Oseltamivir und Zanamivir.
Epidemiologische Informationen zur Wirkung der erst nach der letzten Pandemie
entwickelten Neuraminidasehemmer bei pandemischen Viren (s.u.) können noch nicht
existieren. Experten gehen jedoch von deren Wirksamkeit bei neuen pandemischen Viren aus,
die wahrscheinlich aus dem Vogelgrippevirus hervorgehen werden.
Der Impfstoff zur Vorbeugung der menschlichen Influenza ist nicht gegen Vogelgrippe
wirksam. An einem neuen, gegen Vogelgrippe wirksamen Impfstoff für den Menschen wird
intensiv gearbeitet.
7
Definition einer „Epidemie“
Unter einer Epidemie versteht man eine erhebliche, zeitlich begrenzte Zunahme einer
Erkrankung möglicherweise auch über die bisherigen geographischen Grenzen des
Vorkommens hinaus.
Definition einer „Influenzapandemie“
Eine sich weltweit ausbreitende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.
Influenzaviren verändern sich stetig (so genannter ‚Antigendrift’). Es besteht zudem die
Möglichkeit, dass eine gleichzeitige Infektion mit Vogel- und menschlichen Influenza A
Viren im Menschen oder im Schwein zu einer Mischung (so genanntes Reassortment’) und
drastischen Veränderung des Erbmaterials der Viren (so genannter ‚Antigenshift’) führt.
Dieser Vorgang könnte zur Folge haben, dass die Körperabwehr des Menschen nicht auf den
neuen Erreger vorbereitet ist und es wesentlich häufiger zu schweren Erkrankungen mit hoher
Sterblichkeit kommt, wie es im vergangenen Jahrhundert wiederholt der Fall war. Ist das
Virus auch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar, besteht die Gefahr einer weltweiten
Ausbreitung und damit einer Pandemie.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO unterteilt die Zeit vor einer Pandemie in mehrere
Phasen (s.u.).
8
Phaseneinteilung der WHO
Die WHO unterscheidet in ihrem neuen Pandemieplan zwischen sechs Phasen, die
verschiedenen pandemischen Perioden zugeordnet sind (Literatur 3). Für jede Phase wurde
von der WHO eine allgemeine Zielsetzung für den öffentlichen Gesundheitsbereich
formuliert.
INTERPANDEMISCHE PERIODE
Phase 1
Kein Nachweis neuer Influenzavirus-Subtypen beim Menschen. Ein Subtyp, der zu einem
früheren Zeitpunkt Infektionen beim Menschen verursacht hatte, zirkuliert möglicherweise
bei Tieren. Das Risiko1menschlicher Infektionen wird niedrig eingestuft.
Ziel in der Pandemiestrategie:
Die Vorbereitungen auf eine Influenza-Pandemie sollten global, regional, national und auf
subnationaler Ebene vorangetrieben werden.
Phase 2
Kein Nachweis neuer Influenza-Subtypen bei Menschen. Zirkulierende Influenzaviren bei
Tieren stellen ein erhebliches Risiko1 für Erkrankungen beim Menschen dar.
Ziel in der Pandemiestrategie:
Das Risiko einer Übertragung auf Menschen sollte minimiert werden; mögliche
Übertragungen sollten schnell aufgedeckt und gemeldet werden.
PANDEMISCHE WARNPERIODE
Phase 3
Menschliche Infektion(en) mit einem neuen Subtyp, aber keine Ausbreitung von Mensch zu
Mensch oder nur in extrem seltenen Fällen bei engem Kontakt. 2
1 Die Unterscheidung zwischen Phase 1 und Phase 2 basiert auf dem Risiko menschlicher Infektionen oder
Erkrankungen durch beim Tier zirkulierende Subtypen/Stämme. Verschiedene Faktoren und deren relative
Bedeutung gehen entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand in die Unterscheidung ein. Dies kann
folgende Faktoren umfassen: Die Pathogenität beim Tier und beim Menschen; das Auftreten bei Haus- oder
Nutztieren oder nur bei Wildtieren; ob das Virus enzoonotisch oder epizoonotisch, lokalisiert oder weit verbreitet
auftritt; Informationen aus der Analyse des viralen Genoms und/oder weitere wissenschaftliche Informationen.
2 Die Unterscheidung zwischen Phase 3, Phase 4 und Phase 5 basiert auf der Einschätzung des
Pandemierisikos. Verschiedene Faktoren und ihre relative Bedeutung entsprechend des wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes können hierbei berücksichtigt werden. Dies kann folgende Faktoren umfassen:
Übertragungsrate; geographische Lokalisation und Ausbreitung; Schwere der Erkrankungen; der Nachweis von
9
Ziel in der Pandemiestrategie:
Eine schnelle Charakterisierung neuer Virus-Subtypen wie auch der frühe Nachweis, die
Meldung und Reaktion auf weitere Fälle sollten sichergestellt sein.
Phase 4
Kleine(s) Cluster mit begrenzter Übertragung von Mensch zu Mensch. Die räumliche
Ausbreitung ist noch sehr begrenzt, so dass von einer unvollständigen Anpassung des Virus
an den Menschen ausgegangen werden kann. 2
Ziel in der Pandemiestrategie:
Das neue Virus sollte innerhalb eines umschriebenen Herdes eingedämmt werden, oder seine
Ausbreitung sollte verzögert werden, um Zeit für vorbereitende Maßnahmen einschließlich
der Entwicklung von Impfstoffen zu gewinnen.
Phase 5
Große(s) Cluster, die Ausbreitung von Mensch zu Mensch ist jedoch weiter lokalisiert; es
muss davon ausgegangen werden, dass das Virus besser an den Menschen angepasst ist,
(möglicherweise) jedoch nicht optimal übertragbar ist (erhebliches Risiko einer Pandemie2)
Ziel in der Pandemiestrategie:
Die Bemühungen, die Verbreitung des Virus einzudämmen oder zu verlangsamen sollten
maximiert werden, um eine Pandemie möglichst zu verhindern bzw. um Zeit für
vorbereitende Maßnahmen zu gewinnen
PANDEMIE
Phase 6
Pandemische Phase:
Zunehmende und anhaltende Übertragung in der Allgemeinbevölkerung.
In Phase 6 wird weiter unterschieden, ob
1) ein Land noch nicht betroffen ist,
2) ein Land betroffen ist oder enge Handels- oder Reisebeziehungen mit einem
betroffenen Land hat,
3) die Aktivität zurückgegangen ist, oder es sich um
4) eine zweite Pandemiewelle handelt.
Genen humaner Subtypen/Stämme (wenn das Virus von einem aviären Stamm stammt); andere Informationen
aus der Analyse des viralen Genoms und/oder weitere wissenschaftliche Informationen.
10
Ziel in der Pandemiestrategie:
Minimierung der Auswirkungen der Pandemie.
POSTPANDEMISCHE PHASE
Entspricht der interpandemischen Periode
11
II. Planung, Organisation und Management
1) Planung und Maßnahmen des Auswärtigen Amts vor einer
Pandemie
Das Krisenreaktionszentrum
1) Phase 1-3
• überprüft in Zusammenarbeit mit den inhaltlich zuständigen Länderreferaten
regelmäßig die Reisehinweise
• fordert bei Bedarf den Gesundheitsdienst zur Stellungnahme zur aktuellen
epidemiologischen Situation auf
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Krisenstab unter Einschluss eines Vertreters des Gesundheitsdienstes
• führt abhängig von der Lage regelmäßig Krisenstabssitzungen durch
• lädt bei Bedarf das BMGS und Robert Koch-Institut zu Krisenstabssitzungen ein
• stimmt sich gegebenenfalls mit EU-Partnern ab
12
Der Gesundheitsdienst
1) Phase 1-3
• baut sein weltweit bestehendes, medizinisches Informationsnetz (Vertrauensärzte,
Ärzte international tätiger Organisationen und Unternehmen etc.) mit Unterstützung
der Regionalärzte und Auslandsvertretungen im Ausland aus
• informiert sich laufend über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle, die
Regionalärzte und die Vertrauensärzte über die epidemiologische Situation und wertet
sie kontinuierlich aus
• informiert das Krisenreaktionszentrum über wichtige, neue epidemiologische
Entwicklungen der Influenza - Situation
• aktualisiert federführend in Zusammenarbeit mit den Länderreferaten und dem
Krisenreaktionszentrum die medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts
• pflegt den Kontakt und berät sich bei Bedarf
o mit dem Robert Koch-Institut
o mit den Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
• gleicht die Angaben der Auslandsvertretung über Vertrauensärzte, örtliche
Gesundheitsbehörden und Kliniken mit den im Gesundheitsdienst vorhandenen Daten
ab
• empfiehlt dem Krisenreaktionszentrum eine Grundausstattung von medizinischen Geund
Verbrauchsgütern und Medikamenten für die Auslandsvertretungen, beschafft sie
und veranlasst die Versendung (Festlegung der Auslandsvertretungen und Zeitpunkt in
Absprache mit den Regionalärzten und dem Krisenreaktionszentrum)
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Krisenstab innerhalb des Gesundheitsdienstes unter Leitung des Leiters /
der Leiterin oder des Stellvertreters / der Stellvertreterin und benennt die Mitglieder
dem Krisenreaktionszentrum und den Regionalärzten
• benennt einen Vertreter, der regelmäßig an den Krisenstabssitzungen des
Krisenreaktionszentrums teilnimmt
13
• tauscht regelmäßig Informationen zur Influenza Situation aus
o mit den Regionalärzten
o mit dem Robert-Koch-Institut Berlin
o mit Betriebsärzten weltweit tätiger deutscher Unternehmen und Organisationen
o mit Ärzten von Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
für Dienstorte außerhalb der Betreuung von Regionalärzten
• sendet in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum einen Arzt / eine Ärztin an die
Vertretungen in gefährdeten Ländern (sofern Erkrankungen noch regional begrenzt)
o dieser berät die Leitung der Vertretung zur aktuellen Influenza – Situation
o informiert die Angehörigen der Vertretung über die aktuelle Lage
o überprüft aus medizinischer Sicht die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen
o berät die Vertretung zu Maßnahmen und Management bei Auftreten von
Influenza - Verdachtsfällen
o erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
o nimmt Kontakt auf bzw. besucht
den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
die im Bedarfsfalle zu nutzenden Kliniken
die für den Fall einer Pandemie zuständige örtlichen
Gesundheitsbehörde
vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und
Vertreter europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
o steht bei Bedarf für eine Informationsveranstaltung für die deutsche Gemeinde
zu Verfügung
In der Folge werden die von den Auslandsvertretungen und von Regionalarzt / Regionalärztin
zu treffenden Maßnahmen für die verschiedenen Pandemiephasen dargestellt.
Nachdem für eine Pandemie zunächst ein regionaler Ursprung zu erwarten ist, besteht
die Möglichkeit, dass in einem zuerst betroffenen Land bereits Maßnahmen
entsprechend Abschnitt II.2 (Phase 6) getroffen werden müssen, auch wenn die Phase
"Pandemie" noch nicht erreicht und von der WHO noch nicht deklariert wurde.
14
Die Auslandsvertretung
1) Phase 1-3
• benennt dem Gesundheitsdienst und dem Krisenreaktionszentrum
– wenn vorhanden in Absprache mit dem Regionalarzt / der Regionalärztin
o einen Vertrauensarzt / eine Vertrauensärztin
o die im Bedarfsfalle zu nutzende Kliniken
o die für den Fall einer Pandemie zuständige örtliche Gesundheitsbehörde
• identifiziert örtliche Einrichtungen und Händler von medizinischen Verbrauchsgütern
für den Fall einer notwendigen Versorgung vor Ort
• lagert und überprüft in regelmäßigen Abständen den Bestand und die Verfallsdaten der
vom Gesundheitsdienst für den Fall einer Pandemie zur Verfügung gestellten
medizinischen Verbrauchsgüter und Medikamente (siehe Anhang)
• informiert über die Vorsorgemaßnahmen des Auswärtigen Amts im Hinblick auf eine
• mögliche Pandemie
o die Vertreter der örtlichen deutschen Gemeinde
o die Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
o vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und Vertreter
europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
• unterstützt den Gesundheitsdienst beim Ausbau seines medizinischen
Informationsnetzes (z.B. mit der Lieferung erforderlicher Daten)
• nutzt für Informationstexte medizinischen Inhalts die entsprechenden
Informationsblätter und Texte des Gesundheitsdienstes
• informiert über ihre Internetseite über wichtige Fragen und eventuelle Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Influenza Situation vor Ort
2) Phase 4 und 5
• bildet einen Pandemie – Krisenstab, der von der Leitung der Auslandsvertretung
geführt wird. Ihm gehören neben weiteren Beschäftigten ein ärztlicher Berater
(vorzugsweise Regionalarzt oder ein Arzt des Gesundheitsdienstes, ansonsten ein Arzt
/ eine Ärztin einer deutschen NGO oder der Vertrauensarzt) an. Die Vertretung meldet
die Mitglieder des Krisenstabes an das Krisenreaktionszentrum. Dabei ist darauf zu
achten, dass die Stabsfunktionen klar zugeteilt werden.
15
Der Regionalarzt / Die Regionalärztin
Phase 1-3
• unterstützt den Gesundheitsdienst beim Ausbau seines medizinischen
Informationsnetzes
• überprüft die Angaben der Auslandsvertretung bezüglich Vertrauensarzt/ärztin, zu
nutzende Kliniken, zuständige örtliche Gesundheitsbehörde und klärt bei Bedenken
dies direkt mit der jeweiligen Auslandsvertretung
• überprüft die Angaben während seiner routinemäßigen Dienstreisen an den Dienstort
• pflegt den Kontakt und berät sich bei Bedarf mit nationalen und internationalen
Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO, Institut Pasteur)
Phase 4 und 5
• reist in Absprache mit dem Gesundheitsdienst an die Vertretungen in gefährdeten
Ländern
• berät die Leitung der Vertretung zur aktuellen Influenza – Situation
• informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung die Angehörigen der
Vertretung über die aktuelle Lage
• überprüft aus medizinischer Sicht die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen
• berät die Vertretung zu Maßnahmen und Management bei Auftreten von Influenza -
Verdachtsfällen
• erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
• nimmt Kontakt auf bzw. besucht
o den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
o die im Bedarfsfalle zu nutzenden Kliniken
o die für den Fall einer Pandemie zuständige örtlichen Gesundheitsbehörde
o vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten und Vertreter
europäischer und internationaler Gesundheitsorganisationen
• steht auf Initiative des Leiters für eine Informationsveranstaltung für die deutsche
Gemeinde u. Vertreter deutscher Industrieunternehmen zur Verfügung
16
2) Maßnahmen des Auswärtigen Amts während einer
Pandemie (Phase 6)
Das Krisenreaktionszentrum
• führt regelmäßig Krisenstabssitzungen durch, evtl. unter Beteiligung des BMGS und
des Robert Koch-Instituts
• empfiehlt in Absprache mit Gesundheitsdienst, BMGS und Robert Koch- Institut und
in Absprache mit der betroffenen Auslandsvertretung
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Flugbeschränkungen
• informiert in Absprache mit dem Pressereferat die Auslandsvertretungen,
Regionalärzte und den Gesundheitsdienst über aktuelle Sprachregelungen
• spricht Sprachregelungen medizinischen Inhalts für das Ausland mit dem
Gesundheitsdienst ab
17
Der Gesundheitsdienst
für Dienstorte außerhalb der Betreuung von Regionalärzten
bei regionaler Begrenzung der Epidemie,
sofern es die epidemiologische Situation noch zulässt
• sendet in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum einen Arzt / eine Ärztin an die
Vertretungen in gefährdeten Ländern
o dieser berät den Leiter / die Leiterin der Vertretung
o nimmt an Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes der Vertretung teil
o berät die Vertretung zu den medizinischen Aspekten von
Schutzmassnahmen allgemein
Schließung deutscher Auslandsschulen
Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
Reduktion von Botschaftspersonal
Einschränkung des Publikumsverkehrs
Absonderungsmaßnahmen
Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
Repatriierung von Kranken
Flugbeschränkungen
o übernimmt die Leitung der medizinischen Organisation an der Vertretung
o erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
o informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung über die aktuelle
medizinische Lage
die Angehörigen der Vertretung
die deutsche Gemeinde
Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
• dokumentiert
o anonym oder mit Einverständnis auch namentlich die Zahl der Verdachtsfälle
und nachgewiesenen Erkrankungen durch pandemische Influenzaviren bei
Angehörigen der deutschen Gemeinde
o namentlich die Verdachtsfälle und die nachgewiesenen Erkrankungen durch
pandemische Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen
18
wenn es die epidemiologische Situation nicht mehr zulässt
• führt regelmäßig Sitzungen des eigenen internen Krisenstabes durch
• nimmt regelmäßig (Leiter oder Stellvertreter) an den Sitzungen des
Krisenreaktionszentrums zur Influenza - Situation teil
• berät das Krisenreaktionszentrum zu den medizinischen Aspekten von
o Schutzmaßnahmen allgemein
o Schließung deutscher Auslandsschulen
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Absonderungsmaßnahmen
o Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
o Repatriierung von Kranken
o Flugbeschränkungen
• tauscht regelmäßig Informationen zur Influenza Situation aus
o mit den Regionalärzten
o mit dem Robert Koch-Institut Berlin
o mit Betriebsärzten weltweit tätiger deutscher Unternehmen und Organisationen
o mit Ärzten von Gesundheitsdiensten anderer EU Außenministerien
o mit internationalen Gesundheitsinstitutionen (z.B. WHO)
• ist federführend bei der Abfassung von Informationstexten medizinischen Inhalts für
das Ausland
• leitet Anfragen der Medien zur aktuellen Lage an den Pressesprecher des Auswärtigen
Amts weiter
• beschafft und versendet einen neu entwickelten Pandemie-Influenzaimpfstoff, sobald
verfügbar, mit dem notwendigen Impfmaterial an die Auslandsvertretungen, sofern die
Beschaffung in dem jeweiligen Land nicht möglich oder ratsam ist
19
Die Auslandsvertretung
• führt regelmäßige Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes durch
• informiert das Krisenreaktionszentrum, den Regionalarzt / die Regionalärztin und den
Gesundheitsdienst in regelmäßigen Berichten über
o die aktuelle Influenza – Situation vor Ort
o den aktuellen Stand der getroffenen Vorbeugemaßnahmen an der Vertretung
o weitere Nachforschungen, Untersuchungen und ihre Ergebnisse, die sie in
Absprache mit dem Gesundheitsdienst und dem Krisenreaktionszentrum
veranlasst hat
o die von den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffenen Maßnahmen
o die ihrer Ansicht nach notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des
Ausbruchs vor Ort
o den Bedarf der Vertretung an medizinischen Verbrauchsgütern und
Medikamenten
• meldet dem Krisenreaktionszentrum anonym oder mit Einverständnis auch namentlich
die Zahl der Verdachtsfälle und nachgewiesenen Erkrankungen durch pandemische
Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen und Angehörigen der deutschen Gemeinde
• meldet dem Gesundheitsdienst und dem Regionalarzt / der Regionalärztin
o anonym oder mit Einverständnis auch namentlich die Zahl der Verdachtsfälle
und nachgewiesene Erkrankungen durch pandemische Influenzaviren bei
Angehörigen der deutschen Gemeinde
o namentlich die Verdachtsfälle und die nachgewiesenen Erkrankungen durch
pandemische Influenzaviren bei Botschaftsangehörigen
• informiert sich bei Vertretern der deutschen Gemeinde über die aktuelle Situation aus
Sicht der Angehörigen der deutschen Gemeinde
• informiert seinerseits Vertreter der deutschen Gemeinde über
o über die pandemische Gesamtsituation
o die aktuelle Influenza Situation vor Ort
o die zu beachtenden Vorsichtsmassnahmen
o die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen des Auswärtigen Amts und
der Auslandsvertretung
• berät sich mit den Auslandsvertretungen anderer EU – Staaten über die getroffenen
oder beabsichtigten Maßnahmen
• informiert sich bei vor Ort vertretenen europäischen und internationalen Gesundheitsorganisationen
über deren Kenntnisstand und deren Empfehlungen
• informiert vor Ort residierende Ärzte europäischer und anderer Staaten über die
getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen
20
• spricht Sprachregelungen medizinischen Inhalts mit dem Gesundheitsdienst und dem
Krisenreaktionszentrum ab
• nutzt für Informationstexte medizinischen Inhalts die entsprechenden
Informationsblätter und Texte des Gesundheitsdienstes
• informiert über ihre Internetseite ständig aktualisiert über die laufende Entwicklung
• organisiert mit Hilfe des Vertrauensarztes / der Vertrauensärztin oder evtl. anderer
Ärzte die Impfung von Botschaftsangehörigen mit einem entwickelten Influenza-
Impfstoff, sobald er verfügbar ist
• informiert unter Beteiligung des Krisenreaktionszentrums und des
Gesundheitsdienstes die zuständigen Stellen in Deutschland (z.B. RKI) über die
Influenza Situation am Ort
21
Der Regionalarzt / Die Regionalärztin
bei regionaler Begrenzung der Epidemie,
sofern es die epidemiologische Situation noch zulässt
• reist, in Absprache mit dem Krisenreaktionszentrum und dem Gesundheitsdienst an
die betroffene(n) Auslandsvertretung(en)
• berät den Leiter der Vertretung
• nimmt an Sitzungen des Pandemie – Krisenstabes der Vertretung teil
• berät die Vertretung zu den medizinischen Aspekten von
o Schutzmassnahmen allgemein
o Schließung deutscher Auslandsschulen
o Ausreiseempfehlungen für deutsche Staatsangehörige
o Einschränkung des Publikumsverkehrs
o Reduktion von Botschaftspersonal
o Absonderungsmaßnahmen
o Einsatz spezifischer Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung
o Repatriierung von Kranken
o Flugbeschränkungen
• übernimmt die Leitung der medizinischen Organisation an der Vertretung
• erläutert den Botschaftsangehörigen Absonderungsmaßnahmen von kranken
Familienangehörigen zu Hause mit praktischen Beispielen
• informiert in Absprache mit der Leitung der Vertretung über die aktuelle medizinische
Lage
o die Angehörigen der Vertretung
o die deutsche Gemeinde
o Vertreter deutscher Unternehmen und Organisationen
• leitet Anfragen der Medien zur aktuellen Lage an den Pressesprecher der
Auslandsvertretung bzw. des Auswärtigen Amts weiter
22
III. Empfehlungen und Maßnahmen
Die in diesem Kapitel unter dem Punkt 1) aufgeführten Empfehlungen betreffen in erster
Linie die Zeit der Interpandemischen Periode, die unter Punkt 2) genannten den Zeitraum der
Pandemischen Warnperiode und der Pandemie.
1) Allgemeine Empfehlungen und vorbeugende Maßnahmen
Influenzaimpfung
In der Bundesrepublik sind gegenwärtig verschiedene Influenzaimpfstoffe im Handel, die
Teile inaktivierter, gespaltener Influenzaviren (sog. Spaltimpfstoffe) oder bestimmte
Virusproteinen (sog. Subunit-Impfstoffe) enthalten. Sie werden intramuskulär (üblicherweise
in den Oberarm) geimpft. Wegen des sich stetig ändernden Auftretens der Influenzaviren in
Art und Häufigkeit muss der Impfstoff jährlich in seiner Zusammensetzung angepasst werden.
Die Influenzaimpfstoffe zur Vorbeugung der menschlichen Grippe schützen nicht vor aviärer
Influenza bzw. vor einem neuen Pandemie Virus.
Die Influenzaimpfung ist jedoch zu empfehlen, insbesondere für Bedienstete und ihre
Familienangehörigen in Regionen mit zirkulierenden Vogelgrippeviren,
• um eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren
und dadurch die Entwicklung eines neuen, potentiell pandemischen Virus zu
verhindern
• um eine herkömmliche Influenza als Ursache von Fieber und Anlass zu unnötiger
Sorge weitgehend zu verhindern
• um eine herkömmliche Grippeerkrankung zu vermeiden, die bei Aufenthalt in der
Region oder bei Rückkehr nach Europa fälschlich für eine pandemische Influenza
gehalten werden und zu seuchenhygienischen Maßnahmen (z.B. Absonderung)
führen könnte.
Die Influenzaimpfung wird jährlich allen Mitarbeitern des Auswärtigen Amts, den entsandten
Mitarbeitern der Auslandsvertretungen, ihren Familienangehörigen und den Ortskräften
kostenfrei angeboten.
Pneumokokkenimpfung
Während einer Influenzapandemie ist mit einem erheblich vermehrten Auftreten von
zusätzlichen bakteriellen Infektionen bei Influenzakranken zu rechnen, insbesondere mit
Lungenentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden. Dies bedeutet
ein zusätzliches Erkrankungs– und Sterblichkeitsrisiko.
23
Für bestimmte Risikogruppen wird bereits sei längerem die Impfung mit einem
Pneumokokkenimpfstoff unabhängig vom Auftreten der Influenza empfohlen. Hierzu
gehören:
• alle Personen über 60 Jahren
• Patienten mit verschiedenen Erkrankungen, die die Körperabwehr beeinträchtigen
• Patienten mit chronischen Grunderkrankungen
• Patienten vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven
Behandlung
• Frühgeborene
• Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen oder neurologischen Krankheiten
Die Pneumokokkenimpfung ist daher im Hinblick auf eine eventuelle Influenzapandemie für
die genannten Gruppen nochmals besonders zu betonen. Möglicherweise wird die
Empfehlung in Zukunft erweitert, wie es schon in anderen Ländern der Fall ist.
Umgang mit Lebensmitteln bei endemischer Vogelgrippe (Geflügelpest)
Zu Einzelheiten über die aviäre Influenza wird auf das entsprechende Informationsblatt des
Gesundheitsdienstes verwiesen (2). Das aviäre Influenzavirus wird durch Temperaturen beim
Kochen von 70°C und darüber abgetötet. Bei Aufenthalt in einer von der Vogelgrippe
betroffenen Region sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu empfehlen:
Verzicht auf
• den Besuch von Vogelmärkten
• das Halten eines Ziervogels
• den Genuss von Geflügelfleisch und Hühnereiern
Falls auf Geflügelfleisch oder Ei nicht verzichtet wird, sollten folgende Zubereitungsregeln
beachtet werden:
• Gericht nicht mit rohem oder weich gekochtem, sondern nur hart gekochtem Ei
zubereiten
• Zubereitung von rohem Geflügelfleisch auf anderer Arbeitsplatte und mit anderem
Messer als für andere Gerichte
• Zubereitung anderer Speisen erst nach gründlichem Händewaschen mit Seife
• Die Temperatur im Fleisch durch Braten oder Kochen muss mindestens 70°C
erreichen (kein rosafarbenes Fleisch!)
• Nach Zubereitung des rohen Fleisches gründliches Händewaschen, Reinigen des
Messers und der Arbeitsoberfläche mit Wasser und Spülmittel
• Tieffrieren tötet das Virus nicht ab.
Ergänzende Informationen können den entsprechenden Informationsblättern im Anhang (10,
11) entnommen werden.
24
2) Spezifische Verhaltensempfehlungen und Maßnahmen
Die Epidemiologie der Influenza des vergangenen Jahrhunderts und die Entwicklung der
Aviären Influenza der vergangenen zwei Jahre legen zwei Vermutungen nahe:
1) Das nächste pandemische Influenza Virus entwickelt sich aus oder enthält Teile des
gegenwärtigen aviären Influenzavirus H5N1
2) Die nächste Pandemie nimmt ihren Ursprung in (Südost-) Asien
Die im Anhang aufgeführten Empfehlungen und Richtlinien zur Influenza und Aviären
Influenza des Robert Koch-Instituts wurden für die Bundesrepublik konzipiert. Sie werden
sich daher nicht immer auf eine Ausbruchssituation im Ausland übertragen lassen. Sie können
jedoch als Leitlinien für eine analoge Anwendung dienen.
Die Ansteckungsfähigkeit von Influenza-infizierten Personen beginnt bereits vor dem
Auftreten der ersten Symptome (s.o.). Treten in der Anfangsphase einer Pandemie
Influenzaerkrankungen noch einzeln oder in begrenzten Ausbrüchen auf, sind
Absonderungsmaßnahmen von Kranken oder Ansteckungsverdächtigen daher noch sinnvoll.
Ist die Pandemie voll im Gange, stehen die medikamentöse Behandlung der Kranken bzw. die
Prophylaxe der Kontaktpersonen und die Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte
auf das Notwendigste an allererster Stelle.
Expositionsschutz (Vorbeugung gegen Weiterverbreitung der Influenza)
Folgende Vorbeugemaßnahmen sollten während eines Grippeausbruchs beachtet werden:
• kein Händegeben, Anhusten oder Anniesen
• Vermeidung von körperlichem Kontakt
• Verwendung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern
• häufiges Lüften der Räume
• gründliches Händewaschen nach
o Personenkontakten
o Benutzung von Sanitäreinrichtungen
o vor Nahrungsaufnahme
• Meiden von Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Märkten,
Kaufhäusern, Restaurants, Kinos, Diskotheken
• kein enger Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen
• (Selbst-)Absonderung von Influenza-Kranken oder Krankheitsverdächtigen zu Hause
• eventuell Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit (s.u.)
Um Menschenansammlungen so weit wie möglich zu vermeiden, wird es u.a. notwendig sein,
frühzeitig einen ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln und Dingen des täglichen Lebens
anzulegen.
25
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Spezielle Atemschutzmasken sind Bestandteil der Schutzkleidung bei der Versorgung von
Kranken, die an hoch ansteckenden Infektionskrankheiten leiden. Atemschutzmasken
verlieren ihre Filterwirkung, wenn sie feucht werden oder mit Partikeln verstopfen. Sie
müssen dann gewechselt werden (nach ca. 2 – 3 Stunden).
Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes kann möglicherweise einen gewissen
individuellen Schutz bieten. Entsprechende Untersuchungen, die dies belegen, fehlen jedoch
bisher. Ob im Falle einer Pandemie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der
Öffentlichkeit, wie während der SARS – Epidemie zu sehen, das Infektionsrisiko senkt, ist
daher unklar. Eine solche Maßnahme darf nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl und
damit zur Vernachlässigung anderer wichtiger Verhaltensregeln (s.o.) verleiten. Dünne
Papiermasken sind nach ca. 20 Minuten durchfeuchtet und verlieren ihre Wirksamkeit. An
ihre sichere Entsorgung muss gedacht werden.
Messung der Körpertemperatur
Die Wirksamkeit der Behandlung mit Influenzamedikamenten ist an ein enges Zeitfenster
gebunden (s.u.). Zur Objektivierung subjektiver Beschwerden - und damit als
Entscheidungshilfe für eine Behandlung - stellt die Kontrolle der Körpertemperatur eine
wichtige Maßnahme dar, insbesondere, wenn Kontakt zu einem Influenza-Kranken oder
Influenza-Verdächtigen bestanden hat. Die telefonische Auskunft an einen Arzt, man glaube
Fieber zu haben, ist von wenig Nutzen. Die Temperaturangabe ist wichtig. Die bevorzugte
Methode sollte dabei die Messung mit elektronischen Thermometern im Mund oder im Ohr
sein.
26
Vorgehen bzw. Maßnahmen bei Auftreten eines Verdachtsfalles auf Erkrankung durch
pandemische Influenzaviren
1) Auftreten einer Erkrankung
Erkrankt ein(e) Bedienste(r) oder Familienangehöriger mit den Symptomen
Fieber > 38°C
akuter Krankheitsbeginn
und mindestens eines der beiden folgenden Symptome
Husten
Atemnot
ist folgendes zu beachten:
• Der Kranke bleibt zuhause
• Er informiert die Vertretung
• Er kontaktiert den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin zwecks Untersuchung und
Behandlung
Bei geringerem Krankheitsgefühl bzw. Symptomen kontaktiert der Kranke zunächst den
Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin und bleibt im Zweifelsfall zu Hause.
Die Auslandsvertretung stellt dem Vertrauensarzt / der Vertrauensärztin vom
Gesundheitsdienst zugesandte Influenza – Schnelltests zur Verfügung.
2) Vorläufige Bestätigung eines Verdachtsfalls von (aviärer) Influenza
Wird der Verdachtsfall vom Vertrauensarzt / von der Vertrauensärztin durch einen
Influenzaschnelltest vorläufig bestätigt, müssen folgende Maßnahmen beachtet werden:
• Isolierung des Kranken in einem Raum, vorzugsweise mit direktem Zugang zur
Toilette und Dusche/Bad
• Beschränkung der Personen mit direktem Kontakt zum Kranken
• Schutzmassnahmen der Kontaktpersonen mit Masken, Schutzkittel, Handschuhen
und Augenschutz
• Entscheidung des Vertrauensarztes / der Vertrauensärztin bzgl. Behandlung des
Patienten bzw. Prophylaxe der Kontaktpersonen mit Influenzamedikamenten
• keine Besuche außer durch den Arzt
• Hygienemaßnahmen, insbesondere auch bzgl. Abfallbeseitigung
• Benachrichtigung des Regionalarztes / der Regionalärztin und des
Gesundheitsdienstes durch den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin
• Information der Botschaftsangehörigen über Maßnahmen zur Verhinderung
weiterer Erkrankungen durch den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin bzw. den
Regionalarzt / die Regionalärztin Gesundheitsdienst
Bestätigt der Influenzaschnelltest die Verdachtdiagnose nicht, schließt dies eine Influenza
noch nicht sicher aus. Der untersuchende Arzt entscheidet daher über das weitere Vorgehen.
27
Einzelheiten und weitere Maßnahmen erfolgen entsprechend den Richtlinien und
Empfehlungen des RKI und der WHO im Anhang (4, 5, 6, 7, 8, insbesondere Definition eines
Verdachtsfalles, Hygienemaßnahmen, Management von Verdachtsfällen).
Der Vertrauensarzt / Die Vertrauensärztin veranlasst die Durchführung von
Influenzabestätigungstests, sofern dies vor Ort möglich ist.
3) Weitere Maßnahmen
Der Vertrauensarzt / Die Vertrauensärztin entscheidet über weitere Behandlungsmaßnahmen
wie z.B. Einweisung des Kranken in ein Krankenhaus. Während einer Pandemie sollte die
Behandlung jedoch solange wie möglich zu Hause durchgeführt werden. Eine Repatriierung
ist normalerweise aus seuchenhygienischen Gründen nicht anzustreben. Sie darf in jedem Fall
nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsdienst und nach Genehmigung durch die
zuständige deutsche Gesundheitsbehörde veranlasst werden. Das örtlich zuständige
Gesundheitsamt sollte informiert werden.
4) Behandlung von Kranken bzw. Prophylaxe von Kontaktpersonen mit
Influenzamedikamenten
Gegenwärtig gibt es mehrere Medikamente, die gegen Influenzaviren wirksam sind (siehe
auch S. 6). Zur Behandlung müssen sie innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der ersten
Krankheits-Symptome eingesetzt werden, um den Verlauf der Erkrankung noch wirksam zu
beeinflussen. Einige davon können auch zur Prophylaxe bei Kontaktpersonen von Kranken
eingesetzt werden, um den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern oder, falls sie doch
ausbricht, den Verlauf abzumildern.
Auf Grund unterschiedlicher Wirksamkeit, Anwendungsart und Zulassung der Medikamente
bzw. Resistenzverhaltens der verschiedenen Influenza – Subtypen, geben Experten derzeit
dem Neuraminidasehemmer Oseltamivir (TamifluR) den Vorzug.
Für den Fall einer Erkrankung durch pandemische Influenzaviren kann gegenwärtig
nur die Behandlung des Kranken für 5 Tage und die so genannte Postexpositionsprophylaxe
der Kontaktpersonen für 7 Tage empfohlen werden. Die Entscheidung trifft der behandelnde
Arzt. Genaue Dosierungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen sind der Medikamenten-
Information zu entnehmen (13).
Unter bestimmten Umständen kommt während eines Ausbruchs mit pandemischen
Influenzaviren eine Langzeitprophylaxe gesunder Personen mit Neuraminidasehemmern für 6
bis 8 Wochen in Betracht. Eine Empfehlung zur Langzeitprophylaxe würde jedoch erst nach
Erörterung der Influenza Situation durch den Gesundheitsdienst mit Experten des Robert
Koch-Instituts ausgesprochen werden.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sind dem Gesundheitsdienst namentlich
zu melden.
28
3) Empfehlungen und Maßnahmen für deutsche
Auslandsgemeinden
Empfehlungen für Auslandsdeutsche
Entsprechend der aktuellen epidemiologischen Lage empfiehlt der Krisenstab der
Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit Vertretern der deutschen Gemeinde und deutscher
Wirtschaftsunternehmen Verhaltensmaßregeln. Grundlagen bilden hierfür die Empfehlungen
des Gesundheitsdienstes, des Robert Koch-Institutes und der WHO. Die Vorgaben der
örtlichen Gesundheitsbehörden sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Ausreiseempfehlung für (gesunde) deutsche Staatsangehörige wird von der
Auslandsvertretung nur in Absprache mit dem Krisenstab des Krisenreaktionszentrums
ausgesprochen.
Empfehlungen für Deutsche Auslandsschulen / deutsche Einrichtungen
Der Krisenstab der Auslandsvertretung berät den Träger der deutschen Auslandsschulen
bezüglich Einschränkung der Unterrichtstätigkeit. Zur Verminderung der Ansteckungsgefahr
sollte die Möglichkeit von Fernunterricht (z.B. durch Internet) oder die Vorverlegung von
Ferien in Betracht gezogen werden. Als Entscheidungshilfen können die Paragraphen 28 bis
30 des Infektionsschutzgesetzes dienen (siehe Anhang 12).
Analoge Empfehlungen ergehen in Abstimmung mit der Auslandsvertretung an die Zentralen
und Zweigstellen entsendender deutscher Einrichtungen.
Versand von Probenmaterial
Grundsätzlich sollte Probenmaterial von Kranken zum sicheren Nachweis einer Erkrankung
an Influenza/Aviärer Influenza vor Ort untersucht werden. Bei fehlender
Untersuchungsmöglichkeit kann der Versand von Probenmaterial (Rachenabstriche,
Nasenabstriche, Nasenspülflüssigkeit, Serum) an das Referenzlabor in Berlin erwogen
werden. Dies geschieht jedoch nur nach Absprache mit und Genehmigung durch den
Gesundheitsdienst. Die Probenentnahme wird vom Vertrauensarzt / von der Vertrauensärztin
durchgeführt. Der Versand z.B. zur Durchführung von Bestätigungstests muss entsprechend
den Richtlinien des RKI durchgeführt werden (s. Anhang 14.; www.rki.de).
Hospitalisierung vor Ort
Während einer Pandemie muss mit einer vollkommenen Überlastung der
Gesundheitseinrichtungen gerechnet werden. Es ist daher sinnvoll, den Kranken so lange
irgendwie möglich zu Hause zu behandeln. Dies gilt umso mehr, wenn der medizinische
Versorgungsstandard in dem jeweiligen Land nicht dem europäischen entspricht und man nur
eine fragliche Verbesserung der Behandlung im Krankenhaus erwarten kann. Die
Entscheidung hierzu muss jedoch der behandelnde Arzt treffen.
29
Repatriierung aus medizinischen Gründen
Die Repatriierung eines an Influenza erkrankten deutschen Staatsangehörigen kann nur
stattfinden, wenn dies seuchenhygienisch vertretbar ist. Die Heimschaffung aus einem Land
mit Influenza kann nicht wünschenswert sein, wenn in Deutschland die Influenza noch nicht
ausgebrochen ist. Es muss daher die Genehmigung der zuständigen deutschen
Gesundheitsbehörde vorliegen. Der Transport muss entsprechend den Richtlinien des RKI
durchgeführt werden.
Rücktransport Verstorbener
Grundsätzlich sollte die Kremation eines an Influenza Verstorbenen vor Ort stattfinden. Eine
Rückführung des Verstorbenen ist nur nach Genehmigung sowohl der örtlichen wie auch der
zuständigen deutschen Gesundheitsbehörde möglich. Sie muss entsprechend den
einschlägigen Richtlinien durchgeführt werden.
1) Informationsblatt zur Influenza
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
2) Informationsblatt zur Aviären Influenza
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
3) Ausstattungsliste des Gesundheitsdienstes für die Auslandsvertretungen zu
Verbrauchsmaterial und Medikamenten für den Fall einer Influenza Pandemie
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts
4) Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
Influenza
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_387378/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf.html
5) Falldefinition Influenzavirus A/H5(N1) (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Falldefi
nition.html
6) Flussdiagramm – Vorgehen bei Verdacht auf Vogelgrippe
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Flussdi
agramm,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flussdiagramm
7) Empfehlungen für das Management von Personen mit Verdacht auf
Vogelgrippe - Influenza A/H5N1
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Empfe
hlungen.html
8) RKI – Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_387378/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratg
eber__neu/Ratgeber__Mbl__Influenza.html
9) Geflügelpest – Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel?
Bundesinstitut für Risikobewertung BFR
http://www.bfr.bund.de/cd/674
10) Highly Pathogenic Avian Influenza H5N1 outbreaks in poultry and in
humans: Food Safety implications
International Food Safety Authorities Network INFOSAN
http://www.who.int/foodsafety/micro/avian/en/
11) Advice for people living in areas affected by bird flu or avian influenza
World Health Organization WHO
http://www.wpro.who.int/avian_flu/docs/advice.asp
12) Auszug aus dem IfSG – Infektionsschutzgesetz
5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 28 Schutzmaßnahmen, § 29 Beobachtung, § 30 Quarantäne
http://www.rki.de/cln_011/nn_225668/sid_F678438E892027AA26E1419A7DDE84B
F/DE/Content/Infekt/IfSG/Gesetze/gesetze__inhalt.html__nnn=true
13) Medikamentenbeschreibung "Tamiflu". Rote Liste online 03-2005
http://www.rote-liste.de/Online
14) Neue Bestimmungen zur Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe:
Regelung der ADR, IATA-DGR und der Deutschen Post ab 1.1.05
Epidemiologisches Bulletin Nr. 4, 2005, Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_006/nn_335538/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2005/chro
nologische__Tabelle__gesamt.html
15) Unverzügliche Mitteilung einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion
mit Influenza A/H5(N1) (Vogelgrippe)
Robert Koch-Institut Berlin
http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Mitteil
ung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Mitteilung
32
V. Internetadressen wichtiger Institutionen
Über folgende Internetadressen besteht die Möglichkeit, aktuelle Informationen
Empfehlungen und die aktuell gültigen Richtlinien zur Influenza und Aviären Influenza
einzusehen und herunter zu laden:
Robert Koch-Institut RKI Berlin
http://www.rki.de/
Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
http://influenza.rki.de/
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Influenzapandemieplan
http://www.rki.de/cln_006/nn_225576/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/FAQ.html
Weltgesundheitsorganisation WHO
http://www.who.int/en/
WHO-Fact Sheet Influenza
http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs211/en/
Informationen der WHO zur Avian Influenza
http://www.wpro.who.int/avian/
Centers for Disease Control and Prevention CDC
http://www.cdc.gov/
Informationen des CDC zur Influenza
http://www.cdc.gov/flu/
Informationen des CDC zur Avian Influenza
http://www.cdc.gov/flu/avian/
FluNet - Global Influenza Surveillance Network (WHO)
http://www.who.int/csr/disease/influenza/surveillance/en/
EISS - European Influenza Surveillance Scheme
http://www.eiss.org/index.cgi
33
VI. Literaturquellen
1) Nationaler Influenzapandemieplan
Teil 1 Gemeinsame Empfehlungen des Bundes und der Länder,
Teil 2 Analysen und Konzepte für Deutschland. Ein Bericht der Expertengruppe Influenza-
Pandemieplanung am RKI, Januar 2005
Teil 3 Aktionsplan von Bund und Ländern, April 2005
2) WHO Influenza Pandemic Plan
The Role of WHO and Guidelines for National and Regional Planning. Geneva, Switzerland,
April 1999
3) WHO Global Influenza Preparedness Plan
The role of WHO and recommendations for national measures before and during pandemics.
WHO 2005.
4) Management und Kontrolle einer Influenzapandemie
Fock R. et al. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 2001, 44:969-980
5) Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit
Verdacht auf Influenza (Stand Dezember 2003)
6) WHO Influenza pandemic preparedness checklist. WHO 2005
7) WHO interim guidelines on clinical management of humans infected by influenza
A(H5N1), February 2004.
8) Mandell, Douglas and Bennett's Principle and Practice of Infectious Diseases ( 2 Volume
Set). Gerald L. Mandell, John E. Bennett, Raphael Dolin. 5th Ed. June 15, 2000. Churchill
Livingstone
9) Nicholson KG et al. Influenza. Lancet 362:1733-45, 2003
10) Ungchusak K. et al. Probable Person-to-Person Transmission of Avian Influenza
A(H5N1), N Engl J Med 352:333-340, 2005
11) de Jong MD. Brief Report: Fatal Avian Influenza A (H5N1) in a Child Presenting with
Diarrhea Followed by Coma. N Engl J Med 352:686-691, 2005
34
12) Gubareva L. Influenza virus neuraminidase inhibitors, Lancet 355: 827-835, 2000
13) Longini IM et al. Containing pandemic influenza with antiviral agents. Am J Epid 159:
623-633, 2004
14) Kiso M. Resistant influenza A viruses in children treated with oseltamivir: descriptive
study. Lancet 364: 759-765, 2004
15) File TM. Community-acquired pneumonia. Lancet 362:1991-2001, 2003
16) McIntosh K. Current Concepts: Community-Acquired Pneumonia in Children
N Engl J Med 346:429-437, 2002
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